Erteilung einer Fahrerlaubnis
HINWEIS: Sie können den Erstantrag für den Führerschein (nicht auf BF17) hier online stellen. Voraussetzung dafür ist die aktivierte Onlinefunktion Ihres Personalausweis bzw. Aufenthaltstitels und PIN sowie ein Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Mobiltelefon. Vorteil für Sie: verkürzte Bearbeitungszeit (ca. 4 Wochen).
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis können Sie auch postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei den Stadtverwaltungen Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt beantragen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Behörde.
Unterlagen:
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Original Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
- Original Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
- Angabe der Fahrschule
Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum Sie einen Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt haben. Nach § 17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen.
Bearbeitungszeit:
- i. d. R. 10-12 Wochen
- Online Antrag ca. 4 Wochen
Kosten:
- Fahrerlaubnis der Klassen A, B: 43,90 Euro (mit Probezeit: 44,70 Euro)
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, T, L: 43,90 Euro
Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei.
Hinweis:
Klasse A beinhaltet auch die Berechtigung für Klasse AM, A1 und A2.
Klasse B beinhaltet auch die Berechtigung für Klasse AM und L.
*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.
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