Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ("Personenbeförderungsschein")

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein) 
  • Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
    § 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Bei Ersterteilung oder ab dem vollendeten 60. Lebensjahr: Original betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
    § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Nachweis über den Besitz einer Fahrerlaubnis (EU, EWR oder Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung) seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen: seit mindestens einem Jahr 
  • bei Krankenwagen: Original Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (Kriterien hierfür erfragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde)

 

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen Sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins ein (s. Leistung: Umtausch eines Papierführerscheins)


Bearbeitungszeit:

  • aktuell ca. 6-8 Wochen (bei gleichzeitigem Umtausch Ihres alten Papierführerscheins ca. 10-12 Wochen)
    (in Notfällen wenden Sie sich bitte per Email an uns unter Fahrerlaubnisbehoerde(at)ladadi.de)

 

Kosten:

  • ohne Umtausch: 43,90 Euro 
  • bei gleichzeitigem Umtausch: +25,30 Euro

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Personenbeförderungsscheines. 

  

Datenschutzhinweis! 

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

zurück...