Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch bei uns ein:
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Original Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (sofern Sie nicht im Besitz der alten Klasse 2 waren oder bereits schon einmal die Erste Hilfe Schulung nachgewiesen haben)
- bei Neuerteilung der Klassen B und BE
- Original Bescheinigung über den bestandenen Sehtest - bei Neuerteilung der Klassen C1, C1E, C und CE
- Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
§ 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung
- Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
§ 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Fahrerlaubnisbehörde überprüft nach Antragstellung, ob im jeweiligen Fall eine fachärztliche Untersuchung, eine medizinisch-psychologische Untersuchung und / oder die Fahrerlaubnisprüfung (Theorie und / oder Praxis) durchzuführen ist.
Bearbeitungszeit:
- i. d. R. 6-8 Wochen
Kosten:
- ohne Probezeit: 169,70 Euro
- mit Probezeit: 170,50 Euro
- für die postalische Zustellung des Führerscheins (Direktversand): 5,10 Euro
Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei.
*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.
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