Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Als Inhaber*in einer Dienstfahrerlaubnis (Führerschein der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei) sind Sie gemäß § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur zum Führen von Dienstfahrzeugen für die Dauer Ihres Dienstverhältnisses berechtigt. Sie können aber die Umschreibung des Behördenführerscheins in einen zivilen Führerschein beantragen.

 

Hierfür reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch bei uns ein: 

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Kopie des Dienstführerscheins oder Bescheinigung der Behörde über den früheren Besitz 
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
  • sofern die Ausstellung der Bundeswehr-Fahrerlaubnis der C-Klassen länger als fünf Jahre zurückliegt:
    - Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
    - Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen

      § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung

 

 Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  10-12 Wochen

 

Kosten:

  • ohne Probezeit: 43,90 Euro
  • mit Probezeit: 44,70 Euro
  • für die postalische Zustellung des Führerscheins (Direktversand): 5,10 Euro

Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag lein Geld bei.

 

Datenschutzhinweis! 

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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