Unterlagen
- Oldtimer-/Saison-/E-Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges
- Eintragung technischer Änderungen
- Ersatzdokumente
- Ersatzplakettenausgabe nach zwangsweiser Entstempelung
- Feinstaubplakette
- Internationaler Zulassungsschein
- Kurzzeitkennzeichen
- Namensänderung (z.B. durch Heirat)
- Rote Dauerkennzeichen - Neuzuteilung/Verlängerung
- Rote Dauerkennzeichen - Ersatzfahrzeugscheinheft
- Rote Dauerkennzeichen - Rückgabe
- Tempo 100 km/h Plakette
- Umkennzeichnung
- Umschreibung eines zugelassenen Kraftfahrzeuges innerhalb des Landkreises
- Umschreibung eines zugelassenen Kraftfahrzeuges von außerhalb des Landkreises
- Wechselkennzeichen
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeuges
- Wohnortwechsel innerhalb des Landkreises (Adressänderung)
- Zulassung eines Importfahrzeuges
- Zulassung eines Neufahrzeuges
Formulare zum Download
Die bereitgestellten Formulare liegen im PDF-Format vor:
- Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
- Einverständniserklärung bei Vereinigungen
- Mitteilung über den Verkauf eines Kraftfahrzeuges
- Empfangsbevollmächtigung
- Halter ohne Wohnsitz in DE
- Antrag auf Zuteilung von roten Kennzeichen (Händler*innen)
- Antrag auf Verlängerung der Zuteilung von roten Kennzeichen (Händler*innen)
- Antrag auf Zuteilung von roten Kennzeichen (Oldtimer)
- Antrag und weitere Informationen von Einzelgenehmigung/Neuerteilung der Betriebserlaubnis
Hinweise
Bitte geben Sie bei der Übersendung von Fahrzeugdokumente die gewünschte Zulassungsaußenstelle an.
Ohne gültige Hauptuntersuchung (Vorlage nur im Original) kann generell keine Zulassung eines Fahrzeugs erfolgen.
Die Zulassung erfolgt nur, wenn der Fahrzeughalter ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto erteilt.
Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten oder der Betriebserlaubnis fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese Beträge liegen zwischen 30 und 60 Euro.
Die Anfertigung der amtlichen Kennzeichen ist in den ausgewiesenen Gebühren nicht enthalten.
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeugdokumente immer im Original vorgelegt werden müssen.
Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen.
Bei Nicht-EU-Bürger*innen ist zusätzlich zum Reisepass und der Meldebescheinigung der Aufenthaltstitel vorzulegen.
Falls für Ihr Anliegen die Ausstellung einer Vollmacht erforderlich ist, nutzen Sie bitte den bereitgestellten Vordruck unter Formulare zum Download.
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Hinweise, dort finden sie weitere Informationen.