Internationaler Zulassungsschein
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hinweise:
Ein Internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn ein in Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas gefahren wird.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein Internationaler Zulassungsschein erforderlich ist. Der Internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.