Oldtimer-/Saison-/E-Kennzeichen

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis des*der Fahrzeughalters*in 
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung 
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) 
  • Kennzeichen
  • bei Oldtimerkennzeichen zusätzlich: Gutachten nach § 23 StVZO
  • bei Oldtimerkennzeichen zusätzlich: Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • bei Saisonkennzeichen zusätzlich: Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) mit Eintrag des Betriebszeitraums
  • bei E-Kennzeichen zusätzlich: EU-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung, Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten nach §21 StVZO

Hinweise:

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Diesen "historischen" Fahrzeugen kann auf Antrag ein H-Kennzeichen zugeteilt werden. 

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Auch Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

 

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