Umkennzeichnung

  • gültiger Personalausweis des*der Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des*der Geschäftsführers*in
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) 
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Verlust: Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsbehörde (persönliche Vorsprache des*der Fahrzeughalters*in erforderlich)
  • falls nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, dann ist das jeweils andere vorzulegen

 

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