Wechselkennzeichen

Grundvoraussetzungen

Das Wechselkennzeichen kann zur Nutzung von bis zu zwei Fahrzeugen gleicher Fahrzeugklasse (also z. B. 2 PKW oder 2 Krafträder, aber keinesfalls für einen PKW und ein Kraftrad gemeinsam) zugeteilt werden. Hierbei darf sich immer nur eines der beiden Fahrzeuge gleichzeitig im öffentlichen Straßenverkehr (auch parkend) befinden. Sie dürfen die Fahrzeuge also nur im „Wechsel“ nutzen. Beide Fahrzeuge sind regulär zu versteuern (keine Steuerersparnis) sowie beide Fahrzeuge regulär zu versichern (bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Versicherung)! Sie können auch zunächst nur ein Wechselkennzeichen für 1 Fahrzeug beantragen und das zweite Fahrzeug ggf. noch später zulassen.

Ausgestaltung des Kennzeichens

Das Wechselkennzeichen setzt sich aus jeweils zwei Teilen zusammen. Der*die Halter*in erhält für Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs einen kennzeichenbezogenen sowie einen fahrzeugbezogenen Teil. Während der fahrzeugbezogene Teil stets am jeweiligen Fahrzeug verbleibt, wird der kennzeichenbezogene Teil jeweils vor Nutzungsbeginn vom einen auf das andere Fahrzeug „gewechselt“. Bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens müssen in der Kennzeichenserie von 10 aufeinanderfolgenden Kennzeichen (Endziffer 0-9) 2 freie Kennzeichen verfügbar sein (Bsp.: amtl. Kennzeichen DA-X 111 1 und DA-X 111 5). Eine Internet-Reservierung ist nur durch Reservierung zweier entsprechender Kennzeichen möglich. Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten nehmen Sie die gewünschte Vorabreservierung bestenfalls telefonisch vor. Die letzte Ziffer des Kennzeichens befindet sich dauerhaft auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens am Fahrzeug. Der vordere Teil  (DA-X 111) ist der kennzeichenbezogene Teil und wird jeweils „gewechselt“.

Zur Beantragung sind vorzulegen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) zu den zuzulassenden Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) für jedes zuzulassende Fahrzeug    
  • gültiger Personalausweis des*der Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (für beide Fahrzeuge)
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
  • bei noch zugelassenen Fahrzeugen bisherige Kennzeichen
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)

Kosten und Gebühren

Zusätzlich zu den regulären Zulassungsgebühren pro Fahrzeug (variieren je nach Einzelfall) und evtl. Gebühren für die Zuteilung von Wunschkennzeichen fällt eine weitere Gebühr für die Zuteilung des Wechselkennzeichens in Höhe von 6,00 Euro an! Die Kosten der Schilderprägung erfragen Sie bitte bei den privaten Anbietern!

 

zurück...