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Empfohlene, nicht amtlich eingeführte Vordrucke
Die Bauaufsicht des Landkreises empfiehlt die folgenden Vordrucke, die sich an die ehemals gültigen Vordrucke anlehnen, ebenfalls zu verwenden.
Der entwurfsverfassenden Person erleichtern diese Vordrucke, die Angaben mit den Bauzeichnungen vorzulegen, die die Bauaufsicht benötigt, um den Antrag abschließend formell und inhaltlich prüfen zu können. Dies trägt zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens bei.
Vollmacht zur Vorlage bei der Bauaufsicht
Antrag auf Erteilung der Sanierungsgenehmigung nach § 144 und § 145 BauGB
Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Baubeschreibung Entwässerungsanlage