Die Bauaufsicht des LaDaDi informiert ihre Bürgerinnen und Bürger:
Bauen in meinem Garten/auf meinem Grundstück – Was ich grundsätzlich beachten muss
Mit den folgenden Informationen möchte die Bauaufsicht des LaDaDi Ihnen die wichtigsten Informationen zur Errichtung von baulichen Anlagen auf Ihrem Grundstück in „bürgerfreundlicher Sprache“ vermitteln. Hierbei handelt es sich um grundsätzliche Angaben - ohne Gewähr zur Vollständigkeit und Rechtsanspruch.
Konkrete Vorhaben / projektbezogene Einzelheiten stimmen Sie bitte unverändert mit den zuständigen Fachleuten (Ingenieure, Architekten) bzw. Stellen (städtische/kommunale/gemeindliche Bauämter, Kreisbauamt LaDaDi) ab.
In der Hessischen Bauordnung (HBO) ist geregelt, was und wie auf meinem Grundstück auch ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Die sich daraus ergebenden Einschränkungen durch die Hessische Bauordnung sind insbesondere für den Schutz der Nachbarschaft entworfen worden. Solange ich mich an diese Regeln halte, hat zum Beispiel die „Baupolizei“ keinen Grund, den Rückbau oder sogar ein Bußgeld von mir zu verlangen.
Stellplätze, Garagen, Carports
Schwimmbecken, Pools, Badefässer, Teiche
Terrassen, Überdachungen, Wintergärten