Identnummern für Agraranträge

Wer im Rahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) einen Förderantrag stellt, muss über eindeutige Identnummern erfasst und von der EGFL/ELER Zahlstelle identifizierbar sein.

Für jeden Förderantrag ist zunächst eine Personenidentnummer (PI) Voraussetzung. Sie wird für alle natürlichen und juristischen Personen vergeben. Die PI-Nummer eines Antragstellers gilt ein Leben lang, wird niemals geändert, gelöscht oder einem anderen Antragsteller zugeordnet. Bei der Beantragung sind der Personalausweis und eine Bankbestätigung für das Betriebskonto vorzulegen.
 
Für das landwirtschaftliche Unternehmen wird eine Unternehmensidentnummer (UI) vergeben und einem PI zugeordnet. Wer ein landwirtschaftliches Unternehmen führt, muss Mitglied in der Berufsgenossenschaft sowie in der landwirtschaftlichen Alterskasse und im landwirtschaftlichen Verzeichnis der Gemeinde eingetragen sein.
 
Tierhalter (u.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl- oder Rebhühner, Tauben) sowie Betriebe, die Futtermittel erzeugen, müssen darüber hinaus im „Hessischen Informationssystems Tiere (HIT)“ registriert sein. Hieraus ergibt sich die Betriebsidentnummer (BI).
 
Wer EU-Direktzahlungen beantragt, muss als Betriebsinhaber registriert sein. Im Zuge des entsprechenden Registrierungsantrags wird ein Zugang zur zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) eingerichtet. Die ZID ist in Deutschland die zentrale Plattform für die Verwaltung der Zahlungsansprüche (ZA).

Bei Fragen zur Betriebsidentnummer oder zur ZID Datenbank wenden Sie sich bitte an:

HVL Hessischer Verbund für Leistungs- und Qualitätsprüfungen In der Tierzucht e.V.                                                                                                         

Tel.: 06631-78450                                                                                                              

Fax: 06631-78478                                                                                                                  

Email: kontakt@remove.this.hvl-alsfeld.de

Die UI- und PI-Nummern  sowie die Registrierung als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber können Sie mit den folgenden Formularen bei der örtlich zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde beantragen:

Bestätigung der Bankverbindung
Registrierung als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber

 

Spätere Änderungen bzgl. der Formularangaben, zum Beispiel Adressenänderungen, Änderung der Rechtsform, Betriebsübergabe, müssen der für Sie zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde unverzüglich angezeigt werden.

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