Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft
Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der "guten fachlichen Praxis" in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen. Um sicherzustellen, dass Schadstoffe nur in begrenzten Mengen in den Boden gelangen, hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Gehalte an Schwermetallen, PCB, Dioxinen und Furanen in Kombination mit Höchstmengen für die Aufbringung von Klärschlämmen festgeschrieben. Beispielsweise dürfen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden innerhalb von drei Jahren nicht mehr als fünf Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse je Hektar aufgebracht werden.
Gänzlich verboten ist das Aufbringen von Klärschlamm auf Gemüse- und Obstbauflächen, Dauergrünland sowie auf Flächen in Wasserschutzgebieten. Auf Ackerflächen, die zum Anbau von Feldfutter oder zum Anbau von Zuckerrüben, deren Blätter verfüttert werden, ist eine Klärschlammaufbringung nur vor der Aussaat mit anschließender tiefwendender Einarbeitung zulässig.
Nachweispflichten
- Spätestens drei Wochen vor Abgabe des Klärschlamms muss der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage der örtlich zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde die beabsichtigte Aufbringung durch Übersenden einer Lieferscheinkopie anzeigen.
- Das Original des Lieferscheins muss im Transportfahrzeug mitgeführt werden; der Abnehmer muss darauf das Aufbringen des Klärschlamms bestätigen.
- Der Klärschlammbeförderer muss allen Beteiligten, darunter der für die Aufbringfläche örtlich zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde, je eine Durchschrift des quittierten Lieferscheins zusenden.
Lieferschein-Meldeverfahren
- mittels der EDV-Anwendung POLARIS-KS-Verwerter Hessen
- in Schriftform
POLARIS-KS-Verwerter Hessen
Die EDV-Anwendung POLARIS-KS-Verwerter Hessen bietet Klärschlammverwertern zum einen eine Online-Auskunftskomponente und zum anderen eine Online-Komponente für das Lieferscheinverfahren. Dies erleichtert und beschleunigt die Abwicklung erheblich. POLARIS-KS-Verwerter besteht aus einer Grundversion und weiteren optionalen Leistungen.
Die Nutzung der Anwendung setzt voraus, dass der Betreiber der Kläranlage oder sein Bevollmächtigter mit der GeoInformationsDienst GmbH (GID) eine mit dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmte Vereinbarung schließt.
Ansprechpartnerinnen:
Gabi Walper Sabine Neumann
Regierungspräsidium Kassel GID GeoInformationsDienst GmbH
Steinweg 6, 34117 Kassel Götzenbreite 10, 37124 Rosdorf
Tel.: +49 (561) 106 4215 Tel.:+49 (551) 7890424
Gabi.Walper@ rpks.hessen.de neumann@ geoinformationsdienst.de
http://www.rp-kassel.hessen.de http://www.geoinformationsdienst.de
Ansprechpartner/innen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Standort: Kreishaus Darmstadt | ||
Frau Büttner Klärschlamm, Bioabfall | 1604 | 06151 / 881-2095 |
Herr Lepke Klärschlamm, Düngung, Cross Compliance | 1611 | 06151 / 881-2090 |