Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bundestag und Bundesrat haben im März 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 die Änderung des SGB II beschlossen. Dies beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche.
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden demnach rückwirkend zum 1. Januar 2011 bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.
Leistungen des Bildungspaketes
Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen und in Kindertagesstätten, Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie persönlicher Schulbedarf (ab August 2011)
Wer kann einen Antrag stellen?
- Kinder beziehungsweise deren Eltern, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten (Anträge für Sozialhilfeempfänger erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt)
- Kinder, deren Eltern für diese Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten (Bundeskindergeldgesetz beziehungsweise Wohngeldgesetz)
Das Antragsverfahren
Für alle Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe ist ein Antrag erforderlich. Ausgenommen ist lediglich der Schulbedarf, sofern der Schüler oder die Schülerin laufend Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld bezieht. Mit dem Hauptantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag haben Sie bereits die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt.
Falls Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.
Die anfallenden Bedarfe können Sie mit den entsprechenden Formularen konkretisieren. Diese finden Sie hier.
Zusätzlich zu dem Antrag sind für entstandenen Aufwendungen entsprechende Nachweise vorzulegen.
Anträge für Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie bei der
Kreisagentur für Beschäftigung
Kommunales Jobcenter
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
oder in Ihrem Rathaus vor Ort
oder direkt zum Herunterladen unter Antragsformulare und Wegweiser
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsbeiträge, Freizeiten) liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen folgende Leistungen:
- Tatsächliche Aufwendungen für Tagesausflüge, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden.
- Aufwendungen für mehrtägige Fahrten, die von der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden, bis max. 600,00 € für Fahrten innerhalb Deutschlands und bis max. 900,00 € für Fahren ins Ausland
- Pauschale für den Schulbedarf, derzeit 104,00 € im ersten und 52,00 € im zweiten Schulhalbjahr
- Schülerbeförderungskosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit diese tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
- Aufwendungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmung zu erreichen.
- Die entstehenden Aufwendungen der Mittagsverpflegung für Schüler*innen und Kinder in Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Für Schüler*innen gilt dies, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.
- Für Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden monatlich bis zu 15,00 € berücksichtigt.
Hierzu zählen:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit.
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung.
- Teilnahme an Freizeiten