Finanzielle Unterstützungen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe I ist u.a. für die Finanzierung von ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig und überprüft die Kostenbeteiligung der Eltern und des jungen Menschen.
Über einen Klick auf die nachstehenden Aufgabengebiete gelangen Sie zu Ihren Ansprechpartnern:
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (§35a SGB VIII)
- Hilfen für Junge Volljährige
- Hilfe für Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
- Kostenbeitragsberechnung
- Pädagogische Beratung