Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Fachdienst der Jugendhilfe und wirkt in allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) mit.
Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus §38 des Jugendgerichtsgesetzes und aus §52 des Achten Sozialgesetzbuches. Angaben gegenüber der Jugendgerichtshilfe sind grundsätzlich freiwillig.
Die Jugendgerichtshilfe…
- informiert und berät junge Menschen, ihre Familien und Bezugspersonen vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren
- gibt ggf. Hilfestellungen bei Problemen und Krisensituationen
- berichtet der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über den persönlichen Werdegang und die Lebenssituation der Jugendlichen und Heranwachsenden
- nimmt an Gerichtsverhandlungen teil und macht Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen
- organisiert und überwacht angeordnete Weisungen und Auflagen (z.B. Arbeitsauflagen, Betreuungsweisungen)
- führt in geeigneten Fällen einen Täter-Opfer-Ausgleich durch
- vermittelt in ambulante Angebote wie Soziale Gruppenarbeit, Verkehrsseminare und Anti-Gewalt-Seminare
- betreut Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungs- und Strafhaft