Kinder- und Jugendförderung
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Leistungsspektrum umfasst die Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), die Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII), die Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) sowie die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII).
Die Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg übernimmt vielfältige Aufgaben, über die wir Sie nachfolgend informieren:
Kinder- und Jugendarbeit (KiJuA)
Jugendbildungswerk (JBW)
Fachstelle für Demokratieförderung und und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT)
Fachstelle für Suchtprävention (FSP)
Fachstelle Jugendberufswegebegleitung/OloV
Förderung der Vereine/Verbände/Träger freie Jugendhilfe, Verwaltung
Die Kinder- und Jugendförderung …
- stellt zur Förderung der Entwicklung der jungen Menschen die erforderlichen Angebote und Mittel zur Verfügung.
- fördert die Mitbestimmung und Mitgestaltung der Interessen junger Menschen in ihren Lebenswelten.
- nimmt Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und stellt Multiplikator*innen und Entwicklungsbegleiter*innen fachliches Wissen zur Verfügung.
- tritt in Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Anliegen und Bedarfe junger Menschen ein und fördert deren Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement.
- vernetzt unterschiedliche Akteur*innen zur Zielerreichung und entwickelt in vielfältigen Gremien die Standards zur Kinder- und Jugendarbeit weiter.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der angebotenen Ferienspiele und Ferienfreizeiten der Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg: