Mehrjahresvisum und Verpflichtungserklärung
Es besteht die Möglichkeit, ein Visum zu beantragen, das innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur mehrmaligen Einreise in den Schengen-Raum berechtigt. Sogenannte Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen möchten und ihre Zuverlässigkeit unter anderem durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben.
Zu beachten ist, dass auch Visa mit längerfristiger Gültigkeit lediglich zu einem Aufenthalt von jeweils 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen erlauben.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, die im Zusammenhang mit einem Antrag auf ein Mehrfach-Einreisevisum verwendet wird, bitte vermerken Sie dies auf Ihrem Antragsformular unter „Dauer des Aufenthalts“ (z.B Jahresvisum, Dreijahres Visum oder Fünfjahres Visum).
Wie immer, die Entscheidung, für welchen Zeitraum und für wie viele Tage ein Visum ausgestellt wird, trifft alleine die zuständige Auslandsvertretung.