Verpflichtungserklärung für Visumfreie Länder
Auch Staatsangehörige von Ländern, die für Besuche (bis zu 90 Tage Aufenthalt) Visumfrei nach Deutschland reisen dürfen, können bei der Einreise kontrolliert werden. Die Grenzbeamten haben dabei die Möglichkeit die Einreise zu verweigern, wenn der Zweck der Reise und die ausreichende finanzielle Absicherung nicht nachgewiesen werden kann.
Besucher müssen (in der Regel) ihren biometrischen Reisepass vorweisen können. Zusätzlich können sie nach Belegen zum Zweck und zu den Bedingungen ihres beabsichtigten Aufenthalts (z.B. Flugtickets für die Rückreise; Reisekrankenversicherung, Nachweise über ausreichende Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts; Einladung von Verwandten oder Freunden) gefragt werden.
Eine Einladung könnte einfach in Form eines vom Gastgeber unterschriebenen Briefes erfolgen (ein „Einladungsschreiben“), der folgende Angaben enthält: Adresse, Beziehung zum Gastgeber, Zweck und Dauer des Aufenthalts und, falls Sie es möchten, Ihre Bereitschaft, die Kosten für Ihre Gäste zu übernehmen.
Es ist auch möglich, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, wenn Sie möchten, dass Ihr Gast eine „offiziellere" Einladung erhält, die er/sie auf seiner Reise nach Deutschland mitbringen kann. Bitte beantragen Sie mit dem regulären Antragsformular auf dieser Website.