Verpflichtungserklärung

Wichtig! Lesen Sie bitte die folgende Infoseiten. Sie erhalten hierdurch ausführliche Informationen über die Voraussetzungen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung. Außerdem erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 Bitte reichen Sie die Unterlagen nicht mehrfach (online, persönlich, per Post, per Mail) ein.

Wir bitten auf Grund des derzeitigen hohen Antragsaufkommens im Bereich der Verpflichtungserklärungen von mehrfach gleichlautenden Anfragen abzusehen.  

Allgemeine Informationen

Was ist eine Verpflichtungserklärung ?

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Abgabe einer Verpflichtungserklärung?

Voraussetzungen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage (inkl. Einkommensgrenzen) 

Voraussetzungen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte über 90 Tage (inkl. Einkommensgrenzen)  

Erforderliche Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Einreichung Ihrer Unterlagen

Neu ab 01. Januar 2022

Verpflichtungserklärungen können jetzt auch online beantragt werden.

Ihre Vorteile:

  • Der Antrag kann bequem von zu Hause vorausgefüllt und abgeschickt werden
  • Einkommensnachweise können direkt online hochgeladen werden
  • Sofern Sie beim Bürger - und Servicekonto des Landes Hessen angemeldet sind oder die Online-Ausweisfunktion (eID) nutzen und über ePayment (giropay oder Paypal) verfügen, ist kein Gang zur Ausländerbehörde mehr nötig!

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr über "ePayment (giropay oder Paypal)" gezahlt werden muss. Prüfen Sie bitte vorab, ob Ihr Kreditinstitut an dem giropay-Verfahren teilnimmt. 

Ein Abschluss des Verfahrens ohne Zahlung ist nicht möglich. 

Sollten Sie sich nicht im Bürger - und Servicekonto des Landes Hessen anmelden können, müssen Sie dennoch nur noch zur Abholung der Verpflichtungserklärung zu uns kommen!  

Verpflichtungserklärung online - Achtung wichtiger Hinweis! Onlineverfahren bitte nur verwenden, wenn Sie im Landkreis Darmstadt Dieburg gemeldet sind. Ist Ihr Wohnsitz außerhalb des Landkreises (z.B. Stadt Darmstadt), wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ausländerbehörde. 

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung per Post oder  E-Mail einreichen möchten, lesen Sie bitte die folgende Infoseite

Einreichung Ihrer Unterlagen per Post oder E-Mail 

Die folgenden Informationen und Dokumente sind für Kurzaufenthalte, langfristige Aufenthalte und für alle Einreichungsarten (Online, Post oder E-Mail) relevant.

Prüfung und Ausstellung

Formulare und Erklärungen

Gebühren

Rechtsgrundlagen

Sperrkonto oder Bankbürgschaft

Weiterführende Informationen