Integration von Strafgefangenen

Die Verbüßung einer Freiheitsstrafe ist ein drastischer Ein­schnitt im Leben eines Menschen. Viele Häftlinge ver­lieren ihre Arbeits­stelle, der Kon­takt zur Familie reduziert sich oder reißt kom­plett ab, Schulden ent­stehen oder erhöhen sich und der bisherige Wohn­raum geht verloren.

Bereits während der Haft erhalten die Straf­ge­fangenen Unter­stützung zur so­zialen Inte­gra­tion durch den Sozialen Dienst der Justizvollzugsanstalt. Die finanzielle Existenzsicherung nach der Haft ist abhängig von den Voraussetzungen, die die Person mitbringt. Denkbar sind Unter­stützungs­maß­nahmen nach SGB II (Arbeitslosengeld) oder SGB XII (Sozialhilfe).

Beim Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es für die Integration von Straf­ge­fan­genen besondere Ansprechpersonen, die bereits während der Ent­lassungs­phase mit dem Sozialdienst der Haft­an­stalt, dem Ent­lassungs­manage­ment der Bewährungs­hilfe und dem Über­gangs­manage­ment der Straf­fälligen zu­sammen­arbeiten. So ist sicher­ge­stellt, dass alle erforder­lichen An­träge recht­zeitig vor­bereitet und ge­stellt werden können und die Existenz­sicherung nach der Haft­ent­lassung gewähr­leistet ist.

Die für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständigen Ansprechpersonen sind:
 

Name Telefon
SGB II Frau Beyer
Fachbereichsleiterin
Materielle Hilfe
info-kfb@ladadi.de
06151 / 881-5217
SGB XII Frau Füllgrabe
Fachgebietsleiterin
Existenzsichernde Leistungen SGB XII West
s.fuellgrabe@ladadi.de

Herr Ganz
Fachgebietsleiter
Existenzsichernde Leistungen SGB XII Ost
b.ganz@ladadi.de
06151 / 881-2122




06151 / 881-2583