Integration von Strafgefangenen
Die Verbüßung einer Freiheitsstrafe ist ein drastischer Einschnitt im Leben eines Menschen. Viele Häftlinge verlieren ihre Arbeitsstelle, der Kontakt zur Familie reduziert sich oder reißt komplett ab, Schulden entstehen oder erhöhen sich und der bisherige Wohnraum geht verloren.
Bereits während der Haft erhalten die Strafgefangenen Unterstützung zur sozialen Integration durch den Sozialen Dienst der Justizvollzugsanstalt. Die finanzielle Existenzsicherung nach der Haft ist abhängig von den Voraussetzungen, die die Person mitbringt. Denkbar sind Unterstützungsmaßnahmen nach SGB II (Arbeitslosengeld) oder SGB XII (Sozialhilfe).
Beim Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es für die Integration von Strafgefangenen besondere Ansprechpersonen, die bereits während der Entlassungsphase mit dem Sozialdienst der Haftanstalt, dem Entlassungsmanagement der Bewährungshilfe und dem Übergangsmanagement der Straffälligen zusammenarbeiten. So ist sichergestellt, dass alle erforderlichen Anträge rechtzeitig vorbereitet und gestellt werden können und die Existenzsicherung nach der Haftentlassung gewährleistet ist.
Die für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständigen Ansprechpersonen sind:
Name | Telefon | |
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SGB II | Frau Beyer Fachbereichsleiterin Materielle Hilfe info-kfb@ladadi.de |
06151 / 881-5217 |
SGB XII | Frau Füllgrabe Fachgebietsleiterin Existenzsichernde Leistungen SGB XII West s.fuellgrabe@ladadi.de Herr Ganz Fachgebietsleiter Existenzsichernde Leistungen SGB XII Ost b.ganz@ladadi.de |
06151 / 881-2122 06151 / 881-2583 |