Anregung einer gesetzlichen Betreuung
Eine gesetzliche Betreuung wird nicht im klassischen Sinne beantragt, sondern beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es zwei Gerichtsbezirke. Die Zuständigkeit richtet sich dem Wohnort der Person, für die die Betreuung angeregt wird. In welchem Gerichtsbezirk der Wohnort liegt, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. Mit einem Klick auf die Karte können Sie diese vergrößern.
Formular zur Anregung einer Betreuung
einzureichen beim zuständigen Betreuungsgericht
Anregung einer Betreuung (Gerichtsbezirk Dieburg)
Weitere Merkblätter für Betreuerinnen und Betreuer sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen.
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Betreuung.