Rund um die Pflege - der LaDaDi ist für Sie da!
Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, stellen sich der betroffenen Person und ihren Angehörigen viele Fragen. Ist eine ambulante Pflege zu Hause möglich? Und wenn ja, wie lässt sich diese organisiert? Welche Unterstützungsangebote gibt es? Wie findet man im Bedarfsfall einen Heimplatz und wer trägt die Kosten?
Im Bereich "Pflege" haben wir die wesentlichen Informationen für Sie zusammengetragen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in § 14 SGB XI definiert. Danach ist pflegebedürftig, wer wegen einer
- körperlichen,
- geistigen oder
- seelischen
Krankheit oder Behinderung einen dauernden Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in den folgenden Bereichen hat:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstverpflegung (Körperpflege und Ernährung)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- hauswirtschaftlichen Versorgung
Was konkret darunter zu verstehen ist, regelt § 14 SGB XI.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, das heißt voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen.
Art und Umfang des Pflegebedarfs sowie daraus resultierend der Pflegegrad werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt.
Möchten Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wenden Sie sich daher bitte zunächst an Ihre Pflegeversicherung und stellen dort einen Antrag auf Pflegeleistungen nach SGB XI.
Besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen einer Pflegeversicherung, wird die Feststellung des Pflegegrades durch den Sozialleistungsträger vorgenommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen einen schriftlichen Pflegegrad-Bescheid zustellen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben (Eingangsdatum). Sie ruht, wenn eine Verzögerung eintritt, die nicht von der Pflegekasse verursacht wird, also wenn Sie beispielsweise aufgefordert werden, zwingend erforderliche Unterlagen einzureichen.
Eilantrag
In manchen Fällen ist die Frist von bis zu 25 Arbeitstagen nicht zumutbar, beispielsweise, wenn sich die betroffene Person im Krankenhaus befindet und klar wird, dass sie nach der Entlassung zu Hause auf Pflege angewiesen sein wird. In solchen Fällen können Sie einen Eilantrag auf Feststellung bzw. Höherstufung des Pflegegrades stellen. Das bedeutet, dass zur Schnelleinstufung ein verkürztes Gutachten erstellt wird. Dabei geht es zunächst nur darum, ob eine Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Ein ausführliches Gutachten wird dann so bald wie möglich nachgeholt.
Drei Gründe sind für einen Eilantrag zulässig:
- Die Weiterversorgung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt ist ungesichert.
- Die Pflegeperson vereinbart mit dem Arbeitgeber eine Pflegezeit.
- Die pflegebedürftige Person befindet sich in Palliativpflege.
Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, unterstützt Sie der dortige Sozialdienst beim Stellen des Eilantrags.
Die Pflegeversicherung sieht insgesamt fünf Pflegegrade vor. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt danach, welche Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Mit steigendem Pflegegrad steigt auch der Leistungsanspruch der pflegebedürftigen Person.
Folgende Pflegegrade werden unterschieden:
Pflegegrad | Definition |
---|---|
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | |
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | |
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | |
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | |
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Darmstadt-Dieburg bietet kostenlose Unterstützung und Beratung rund ums Thema Pflege. Er ist telefonisch, persönlich oder online für Sie da.
Auf den Internetseiten des Pflegestützpunktes erfahren Sie mehr.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Pflege. Hilfreich sind insbesondere die folgenden Broschüren:
Pflegeleistungen zum Nachschlagen (pdf) Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, Stand: Juli 2023 |
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Ratgeber Pflege (pdf) Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, Stand: Juli 2023 |
Diese und weitere Publikationen können auf der Internetseite des
Gesundheitsministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Medizinischer Dienst Hessen
Haben Sie Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragt, beauftragt diese den Medizinischen Dienst, ein Gutachten über den Pflegebedarf zu erstellen.Informationen über die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sowie zur Begutachtung geben Ihnen die folgenden Flyer:
Für eine gute und gerechte
Gesundheitsversorgung (pdf) Flyer des Medizinischen Dienstes Hessen, Stand: Februar 2022 |
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Informationen zur Pflegebegutachtung (pdf) Flyer des Medizinischen Dienstes Hessen, Stand: Juli 2021 |
Pflege in Hessen
Auf der Internetseite www.pflege-in-hessen.de des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung
- Pflegeformen
- Beratung und Information
- Informationen zur Pflegeversicherung
Themen rund um die Pflege
Sie haben Fragen zur Pflege?
Fragen rund ums Thema Pflege beantwortet Ihnen unser Pflegestützpunkt. Die Kolleg*innen sind gut vernetzt und können Ihnen die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen nennen.