Gewinnung von internationalen Pflegefachkräften
Sie sind als Pflegedienst- oder Einrichtungsleitung auf der Suche nach Pflegefachkräften und möchten aufgrund des aktuell in Deutschland herrschenden Fachkräftemangels ausländische Fachkräfte einstellen?
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um dieses Thema. Die Seite wird fortlaufend ergänzt. Sollten Sie Informationen vermissen, sprechen Sie uns bitte an:
Der Ablauf der Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland ist von den Gegebenheiten abhängig und variiert, je nachdem...
- ob Sie Mitarbeitende aus einem EU-Land oder einem Drittstaat anwerben möchten,
- ob Sie auf eigene Faust suchen oder sich an einen Vermittlungspartner wenden,
- ob Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen oder den regulären Weg gehen,
- ob es sich um Auszubildende oder Fachkräfte handelt.
Die Rekrutierung von Pflegefachkräften ist nicht in jedem Land erlaubt. In Ländern, in denen ein Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal besteht, darf die Anwerbung und Vermittlung nur durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Welche Länder das sind, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert. Sie sind in der Beschäftigungsverordnung aufgeführt.
Berufliche Aufgaben und Inhalte der Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich können in anderen Ländern teilweise stark von denen in Deutschland abweichen. Um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten, benötigen ausländische Pflegefachkräfte daher eine entsprechende Anerkennung ihrer Berufsausbildung, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten.
Die Anerkennung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Auf dessen Internetseite finden Sie weitere Informationen zum Thema Anerkennung.
Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland, dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Die Informationen für Fachkräfte stehen in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie: Der erste Schritt ist immer die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation!
Die BAFF Infobox: BAFF
= Beschäftigung Ausbildung
Für Frauen-Frauen-Kooperation gGmbH setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen vor allem
von gering
qualifizierten Frauen ein. Die Teilnahme an den unten genannten Modulen ist kostenlos. Sie richten sich an Frauen und Männer mit
Migrations- und Fluchthintergrund mit oder ohne Praxiserfahrung in der Pflege.
SoWirt's Modul: "Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss mit dem Schwerpunkt Pflege"
Das Modul dauert 12 Monate und bietet Unterricht zur Vorbereitung auf die Hauptschulabschluss- und Projektprüfungen. Daneben gibt es Unterricht in Pflege und Pflegedeutsch, interkulturelles Training sowie einen PC-Kurs, Bewerbungstraining, Praktika im Bereich Pflege und sozialpädagogische Begleitung.
Nähere Informationen finden Sie unter www.baff-darmstadt.de/
SoWirt's-Modul: "Ausbildungssuche - Bereich Pflege und Gesundheit"
Wer bereits einen Schulabschluss hat und eine Ausbildung im Bereich Pflege machen möchte, findet im Modul "Ausbildungssuche - Bereich Pflege und Gesundheit" unter anderem Berufsorientierung, berufsbezogenen Deutschunterricht, die Vermittlung digitaler und interkultureller Kompetenzen, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- oder Ausbildungsabschlüsse, Bewerbungstraining und sozialpädagogische Begleitung.
Der Einstieg in das Modul ist jederzeit möglich. Die Unterstützung erfolgt so lange wie nötig.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.baff-darmstadt.de/
Internationale Pflegekräfte für Hessen
Das PQZ Hessen berät ambulante Dienste, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser ganz individuell und unterstützt von der Bedarfsermittlung, der ersten Kontaktaufnahme über die Einreise bis hin zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen und der Integration in Team und Gesellschaft.
Die Begleitung der Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser und der internationalen Fachkräfte kann bis zu sechs Monate nach Arbeitsantritt fortgeführt werden, um die erfolgreiche Integration des neuen Teammitglieds gelingen zu lassen.
Sie haben Fragen?
PQZ Hessen
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Telefon: 06421 / 9854-84
E-Mail: PQZ-Hessen@integral-online.de
Internet: www.PQZ-Hessen.de
Ein Angebot der INTEGRAL gGmbH in Kooperation mit der DRK-Schwesternschaft Marburg e.V. im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Der Wohnungsmarkt ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg sehr angespannt. Damit mögliche Personaleinstellungen nicht an fehlendem Wohnraum scheitern, kann es sehr hilfreich sein, wenn Sie als Arbeitgeber Ihre zukünftigen Mitarbeiter*innen bei der Wohnungssuche unterstützen:
- Neben Suchanzeigen in Zeitungen und Internetportalen kommen auch Aushänge an stark frequentierten Orten (z. B. Aushänge im Supermarkt, der Apotheke oder bei Ärzten) in Frage. Ihr Logo weckt dabei mehr Aufmerksamkeit als eine private Suchanzeige.
- Stellen Sie Ihren Mitarbeiter*innen Vorlagen mit dem Wohnungsgesuch zur Verfügung, die sie sie auf ihren Social-Media-Kanälen (z. B. WhatsApp-Status, Facebook, Instagram etc.) schnell und unkompliziert verbreiten können.
- Fragen Sie neu aufgenommene Heimbewohner*innen nach ihrer bisherigen Wohnsituation. Wer zuvor in einer Mietwohnung wohnte und in ein Heim umzieht, hat möglicherweise ein großes Intersse daran, dem Vermieter einen Nachmieter zu benennen und so das Mietverhältnis vorzeitig beenden zu können. Bitten Sie (auf freiwilliger Basis) um die Kontaktdaten der Vermieterin bzw. des Vermieters.
- Ein zuvor selbst bewohntes Eigenheim soll nach dem Umzug ins Pflegeheim möglicherweise vermietet werden, um die Heimkosten mitzufinanzieren. Eventuell eignet sich das Haus auch für eine Wohngemeinschaft von Pflegefachkräften.
- Bieten Sie - wenn möglich - an, dass die Miete direkt von Ihnen als Arbeitgeber überwiesen wird.
Das Büro für Inklusion und Migration stellt auf seinen Internetseite eine Vielzahl an Publikationen und Downloads zur Verfügung. Sie finden dort beispielsweise
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Seniorenbüro:
Herr Rauch
Leiter des Büros für Senioren, Wohnen und Pflege
Telefon 06151 881-2154
Frau Benson
Sachbearbeitung Seniorenbüro
Telefon 06151 881-2003