So geht es nach der Bewerbung weiter
Nach Übermittlung der Bewerbungsunterlagen über unser Bewerbungsportal erhältst du direkt eine Eingangsbestätigung, in der die nächsten Schritte des Bewerbungsverfahrens erläutert werden.
Bereits während der Bewerbungsfrist können die in der Stellenausschreibung genannten Personen sowie die von uns zu beteiligenden Gremien (Personalrat, Frauenbeauftragte und ggf. Schwerbehindertenvertretung) die Bewerbungsunterlagen über unser Bewerbungsmanagementsystem einsehen. Bitte habe jedoch Verständnis dafür, dass die Sichtung und Auswertung aller Bewerbungsunterlagen aufgrund der Vielzahl an eingegangenen Bewerbungen über die Bewerbungsfrist hinaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Alle Unterlagen werden von uns sorgfältig und individuell geprüft.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist treffen wir anhand der eingereichten Unterlagen gemeinsam die Auswahl, wen wir in einem Vorstellungsgespräch näher kennenlernen möchten. Erfahrungsgemäß erfordert die Terminabstimmung für die Vorstellungsgespräche etwas Zeit, da alle am Auswahlverfahren beteiligten Personen in die zeitliche Abstimmung einbezogen werden müssen. Wir werden uns jedoch schnellstmöglich mit dir in Verbindung setzen, um die Wartezeit für dich so gering wie möglich zu halten.
Persönliches Kennenlernen
Für die meisten Menschen ist ein Vorstellungsgespräch mit einer gewissen Aufregung verbunden. Um das Gespräch für dich so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir dir daher bereits vorab ein paar Informationen geben. So weißt du, was dich erwartet und kannst dich voll und ganz auf das gegenseitige Kennenlernen konzentrieren.
Sollte deine Bewerbung unser Interesse geweckt haben, erhältst du von uns per E-Mail eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Bitte teile uns zeitnah mit, ob der vorgeschlagene Termin für dich passt.
Das Vorstellungsgespräch dauert üblicherweise ca. 30 - 45 Minuten. Neben der Führungskraft und dem Personalreferenten nehmen daran noch die Gremienvertreter teil. Bitte wundere dich nicht darüber, dass wir einen standardisierten Fragebogen im Vorstellungsgespräch einsetzen. Dies dient der Vergleichbarkeit der Gespräche, da im öffentlichen Dienst die Personalauswahl im Zweifel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Selbstverständlich hast du dennoch die Möglichkeit, individuelle und für dich wichtige Punkte zu deinem bisherigen Werdegang und deiner Person darzustellen und für dich wichtige Fragen zu klären.
Sollte im Rahmen des Vorstellungsgesprächs eine praktische Arbeitsprobe für die Personalauswahl erforderlich sein, weisen wir dich bereits in der Einladung darauf hin, damit du dich ggf. darauf vorbereiten kannst.
Wir setzen uns für Chancengleichheit ein, deshalb finden bei uns alle einen Platz, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder Religion. Wir freuen uns daher über alle Bewerbungen!