Kommunalaufsicht
Die dem Landrat unterstehende Abteilung Kommunalaufsicht schützt die kreisangehörigen 23 Städte und Gemeinden sowie deren Zweckverbände in ihren Rechten. Außerdem sichert sie die Erfüllung ihrer Pflichten in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung, ohne die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Kommunen zu beeinträchtigen.
Die allgemeine Staatsaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt, und nicht, um einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen: Wenn dieser seine Rechte in einem Zivilprozess oder einem Verwaltungsstreitverfahren selbst geltend machen kann, muss dieser Weg gewählt werden.
Aufgaben der Kommunalaufsicht
Die Städte, Gemeinden und Zweckverbände werden im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht beraten und unterstützt, ohne dass hierbei in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen werden soll.
Die kommunale Finanzaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und Zweckverbände (z. B. Prüfung der Haushaltspläne).
Im Rahmen der Dienstaufsicht nimmt die Kommunalaufsicht Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten gegenüber den kommunalen Wahlbeamten (Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevorstände und Verbandsvorstände) wahr. Für die Ausübung der Dienstaufsicht über die Bediensteten der Kommunen und Zweckverbände sind hingegen die örtlichen Behördenleiter (Bürgermeister/Verbandsvorsteher) zuständig.
Die Kommunalaufsicht ist Widerspruchsbehörde in kommunalen Weisungsangelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit von Fachaufsichtsbehörden gegeben ist.
Darüber hinaus nimmt die Kommunalaufsicht die Rechts- und Finanzaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im kommunalen Bereich wahr.
Der Kommunalaufsicht ist auch das Wahlamt angegliedert. Nähere Einzelheiten hierzu sowie die letzten Ergebnisse finden Sie unter Wahlen.
Ansprechpartner/-innen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Frau Koch Rechtsaufsicht, Finanzaufsicht und Wahlen Fachgebietsleiterin, stv. Fachbereichsleiterin 240 | 3605 | 06151 / 881-1248 |
Frau Wölfelschneider Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht | 3608 | 06151 / 881-1247 |
Herr Beilstein Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen | 3607 | 06151 / 881-1243 |
Frau Gester Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen | 3610 | 06151 / 881-1245 |
Frau Meufels Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen | 3610 | 06151 / 881-1249 |
Frau Kraut Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht | 3609 | 06151 / 881-1244 |
Herr Paul Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen | 3606 | 06151 / 881-1246 |