Stellenanzeigen
In Stellenanzeigen sollte in besonderem Maß auf geschlechtersensible Sprache geachtet werden. Sie haben eine große Wirkung nach außen und sind für viele Stellensuchende der ersten Kontakt zum LaDaDi als potentieller Arbeitgeber. Auf diesem Weg soll transportiert werden, dass Chancengleichheit ein zentraler Wert des LaDaDi ist. Da Stellenausschreibungen unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen, kann eine fehlende Ansprache aller Geschlechter rechtliche Konsequenzen haben. Es ist zu beachten, dass die Verwendung der Paarform gesetzlichen Ansprüchen nicht genügt, da Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ ausgeschlossen werden.
Im LaDaDi werden Stellen mit neutralen, genderfreien Bezeichnungen oder unter Verwendung des Gender-Sterns ausgeschrieben.
Fachbereichsleitung |
Wir suchen eine teilzeitbeschäftigte Reinigungsfachkraft |
Schulsekretär*in |
Gesucht wird ein*e vollzeitbeschäftigte*r Mitarbeiter*in |
Auch der Beschreibungstext der Stellenanzeige ist in geschlechtersensibler Sprache zu verfassen. Bei der Benennung der Anforderungen an die Bewerbenden sollte darauf geachtet werden, dass möglichst keine männlich oder weiblich assoziierten Eigenschaften gefordert werden. Während „kontaktfreudig“, „teamfähig“ und „loyal“ als eher weibliche Eigenschaften wahrgenommen werden, gelten „durchsetzungsfähig“, „unabhängig“ und „selbstbewusst“ eher als männlich. Die Verwendung solcher Begriffe kann dazu führen, dass sich bestimmte Personengruppen von Stellenausschreibungen weniger angesprochen fühlen. Dies kann vermieden werden, wenn neutrale Eigenschaften benannt werden.
Weiter zu Faires Sprechen