Presse-Archiv 2003

Seit dem 1. April gilt das neue Waffenrecht

Run auf den kleinen Waffenschein

01.04.2003

Darmstadt-Dieburg - Die Änderung des Waffenrechts zum 1. April brachte eine wahre Flut von Anfragen und Anträgen für die Waffenbehörde des Landkreises. Mehr als hundert Besitzer von Schreckschuss, Reizstoff- oder Signalwaffen begehrten in den letzten Tagen Auskunft beziehungsweise beantragten den so genannten kleinen Waffenschein. Wer bisher eine solche Waffe führen wollte, musste lediglich das Kriterium Volljährigkeit erfüllen, jetzt ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die wird erteilt, wenn Polizei,
Meldebehörde und Gesundheitsamt keine Einwände haben und das Führungszeugnis zur Zufriedenheit der ausstellenden Behörde ausfällt. Wichtig dabei: Gekauft werden können die Waffen von über 18-jährigen nach wie vor, lediglich das Führen der gerne bei Überfällen eingesetzten Drohmittel ist erlaubnispflichtig.
Eine Einschränkung gab es auch beim bisherigen "Taschenmesserprivileg". Der Umgang mit Butterflymessern, Faust- und Fallmessern, mit nicht zugelassenen Elektroimpulsgeräten und Wurfsternen ist jetzt verboten. Springmesser sind dann nicht erlaubt, wenn ihre Klinge nach vorne heraus schnellt. Lediglich seitlich heraus springende Messer sind unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Länge und Breite der Klinge) vom Verbot ausgenommen. Die gefährlichen Geräte sind ab sofort bei der Waffenbehörde anzeigepflichtig und müssen bis zum 31. August unbrauchbar gemacht oder einem Waffenhändler übergeben werden. Wer wirklich nicht auf das scharfe Ding in der Hosentasche verzichten will, muss eine Ausnahmeerlaubnis beim Bundeskriminalamt beantragen. Ein wesentliches Element des neuen Waffenrechts ist außerdem eine medizinisch- psychologische Untersuchung für Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und trotzdem eine Schusswaffe erwerben wollen. Ausnahmeregelungen gelten für Jäger und Sportschützen.
Insgesamt gibt es beim Landkreis derzeit 7990 Waffenbesitzkarteninhaber, davon 847 Jagdscheinbesitzer, 2736 Sportschützen und 4407 sonstige Berechtigte, also zum Beispiel Waffensammler oder Leute, die Waffen geerbt haben. Diese knapp 8000 Berechtigten haben insgesamt 27141 Waffen, den Löwenanteil davon machen die Sportschützen mit 6043 Gewehren und 5575 Pistolen und Revolvern aus. Bei der Gruppe der "sonstigen Berechtigten" sind 8086 Gewehre und 2077 Kurzwaffen registriert.
Informationen über das neue Waffenrecht gibt es bei der Waffenbehörde des Landratsamts, Telefon 06151/8811257 oder -1259, oder im Internet.
pt

 

 

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