Presse-Archiv 2004

Was kostet ein Knochenbruch?

01.11.2004

Darmstadt-Dieburg - Die Kreiskrankenhäuser in Groß-Umstadt und Jugenheim stellen auf Wunsch so genannte Patientenquittungen aus. So erfahren auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, wie teuer ihre Behandlung war. Da Klinik und Kasse direkt miteinander abrechnen, haben sie, im Unterschied zu Privatpatienten, normalerweise keinen Einblick und entsprechend wenig Ahnung von den Kosten. In den Patientenquittungen steht jeweils die Fallpauschale, im Fachjargon Diagnoses Related Group (DRG) genannt, ohne weitere Aufschlüsselung nach Einzelleistungen wie beispielsweise Röntgen, Narkose oder Visite. Dennoch sind die Zahlen aufschlussreich. Wer weiß beispielsweise, dass die Operation eines gebrochenen Sprunggelenks samt zehn Tagen Krankenhausaufenthalt annähernd 5.000 Euro kostet, ein Venen-Stripping mit zwei Übernachtungen und Vollpension rund 2.300 Euro, dass eine komplikationsfreie Entbindung 2.000 und die Betreuung des Säuglings an den ersten beiden Tagen mit tausend Euro zu Buche schlägt? "Als aufgeklärter Patient sollte man sein Informationsrecht durchaus nutzen", findet Landrat Alfred Jakoubek. In den Aufnahmeunterlagen wird zwar darauf hingewiesen, doch nur wenige der insgesamt rund 14.000 Kranken, die pro Jahr in Groß-Umstadt und Jugenheim stationär oder ambulant behandelt werden, haben bisher nach einem Rechnungsduplikat gefragt. "Vielleicht ist einfach die Nervosität vor dem Eingriff größer als das Interesse an den Kosten", vermutet Betriebsleiterin Gabriele Benke.

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