Presse-Archiv 2006
Geduld vor BF 17
08.09.2006
Darmstadt-Dieburg - Um allzu große Euphorien bei jugendlichen Führerscheinaspiranten unter 17 Jahren zu dämpfen, weist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises darauf hin, dass sowohl Antragstellung als auch Ausbildungsbeginn für das begleitete Fahren erst ab dem 1. Oktober möglich sind. Dabei muss ein Mindestalter von 16,5 Jahren erreicht sein. Bei der Fahrerlaubnisbehörde laufen die Vorbereitungen für den 1. Oktober, dem offiziellen Start für das begleitete Fahren (BF 17), auf Hochtouren, zumal es noch einige Unklarheiten gibt. So muss zum Beispiel die "Prüfungsbescheinigung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren" von der Behörde selbst gestaltet werden und ein spezieller Vordruck der Bundesdruckerei angefordert werden. Außerdem sind die für den Antrag erforderlichen Formulare wie "Beiblatt auf Teilnahme am Modellversuch" oder "Beiblatt für Begleitperson" noch nicht fertig. Zu diesen notwendigen Vorarbeiten kommt noch hinzu, dass das Programm für die Datenverarbeitung, mit denen die Anträge erfasst und bearbeitet werden können, erst ab dem 1. Oktober zur Verfügung steht. Zurzeit "trainieren" die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde lediglich mit einer Demo-Version. Ab dem 2. Oktober jedoch werde man optimal ausgerüstet und vorbereitet die Wünsche auf frühes Auto fahren erfüllen können.