Presse-Archiv 2006

Regeln für den Umgang mit der Blauzungenkrankheit

Landkreis ist Schutzgebiet

29.09.2006

Darmstadt-Dieburg - Die im Sommer dieses Jahres im holländischen Kerkrade aufgetauchte Blauzungenkrankheit hat nun auch - aber nur auf dem Papier - den gesamten Landkreis erreicht. Nachdem bereits westliche Teile betroffen waren, verordnete nun das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dass ab sofort der Landkreis Darmstadt-Dieburg komplett in einem so genannten Restriktionsgebiet liegt. Die Krankheit selbst ist indes in Darmstadt-Dieburg noch nicht aufgetaucht. Das Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Kilometern wurde, ausgehend von Kerkrade, auf Grund von weiteren Ausbrüchen der Tierkrankheit, immer mehr erweitert, bis es jetzt auch den Landkreis sowie Teile des Kreises Bergstraße und den nördlichen Odenwaldkreis erreicht hat. Wiederkäuer, im speziellen Fall Rinder, Schafe und Ziegen, dürfen sich demnach nur in diesem Schutzkreis aufhalten und nicht in freies Gebiet gebracht werden.

Bei der Schlachtung der Tiere ist zu beachten, ob sich der Bestand in einem Restriktionsgebiet oder in einem nicht betroffenen Gebiet befindet. Bezogen auf den Landkreis heißt das, dass der Schlachthof Bensheim oder der Schlachthof Brensbach (beide im Restriktionsgebiet) anzufahren sind. Sollten Tiere aus dem Restriktionsgebiet heraus zur unmittelbaren Schlachtung in freie Gebiete transportiert werden, ist eine Genehmigung durch das Veterinäramt nur nach Risikoabschätzung für nahe liegende Schlachthöfe möglich, wenn eine aktuelle, tierärztliche klinische Untersuchung des Bestands vorliegt. Das dazu zu verwendende Formblatt ist im Internet, www.hmulv.hessen.de, abrufbar. Die Tiere müssen außerdem in einem verplombten Fahrzeug zum Schlachthof gebracht werden, die jeweils zuständigen Behörden des Versendungsorts und der Schlachtstätte sind zu unterrichten, schreibt der Erlass vor.

Zucht- und Nutztiere, die beispielsweise zu einer Auktion oder zu Ausstellungen und Märkten gebracht werden sollen, können das Restriktionsgebiet nur verlassen, wenn die Tiere vorher mit Insektiziden behandelt worden sind und eine Blutuntersuchung durchgeführt worden ist. Außerdem müssen Abschreckmittel vor und während des Transports verabreicht werden.

Dr. Andreas Schweigmann, der Leiter des Veterinäramts für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, weist ausdrücklich darauf hin, dass die Blauzungen-Krankheit für Menschen ungefährlich ist. Eine Ansteckung von Tier zu Mensch ist nicht möglich, Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Die Krankheit wird durch für den Menschen nicht ansteckende Stechmücken übertragen. Sie trat bisher in Afrika, im Nahen Osten, in China, in Indien, in den USA und in Mexiko auf. Im Jahr 2000 wurde die Krankheit bei Schafbeständen auf den Balearen, auf Sardinien, Sizilien und Korsika festgestellt.

Für detaillierte Informationen steht das Veterinäramt des Kreises zur Verfügung (06151/96160). Darüber hinaus hat das Ministerium in Wiesbaden eine Hotline eingerichtet: 0611/8154444 (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr).

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