Presse-Archiv 2010
Müllabfuhr bittet um Verständnis und Mithilfe bei Eis und Schnee
29.12.2010
Darmstadt-Dieburg – Der Zweckverband Abfallwirtschaft, ZAW, weist darauf hin, dass größere Schneemengen und Glatteis in manchen Orten des Landkreises ein Problem für die Müllabfuhr darstellen. „Durch den aufgehäuften Schnee und Glätte können die Müllfahrzeuge manche Nebenstraßen nicht durchfahren. Deshalb ändern sich in dieser Zeit die Routen der Fahrzeuge“, erklärt Jürgen Kreis, Geschäftsführer des Zweckverbands Abfallwirtschaft. Hauptstraßen werden dabei zuerst und dann – sofern möglich - die kleineren Straßen angefahren. „In jedem Fall sollen Mülltonnen, Biotonnen, Gelbe Säcke und Sperrmüll zu den gewohnten Zeiten früh morgens bereit stehen“, so Kreis. Konnten Ortschaften nicht von der Müllabfuhr erreicht werden, wird der Müll bei nächster Gelegenheit abgeholt. „Zu leerende Tonnen sollen unbedingt stehen bleiben. Die nachträgliche Abholung wird in die regulären Fahrpläne eingeschoben und kann zwei bis drei Tage dauern“, erklärt Jürgen Kreis.
Der ZAW-Geschäftsführer erinnert auch daran, dass bei Frost feuchte Küchenabfälle schnell sehr hart werden und am Boden von Bio- und Restmülltonnen festfrieren. Er empfiehlt, Biotonnen mit Zeitungspapier auszulegen, die Küchenabfälle in Papier einzuwickeln und gerade bei zweistelligen Minustemperaturen auch mal eine extra Schicht Papier einzulegen. Ratsam ist es laut Jürgen Kreis auch, vor der Leerung mit einem Spaten den feuchten Müll von den Wänden der Tonne zu lösen. „Die Müllwerker tun ihr Bestes, um die Tonnen vollständig zu leeren, bei Eiseskälte gelingt das jedoch nicht immer“, so Jürgen Kreis. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen dürfen die Müllwerker den Inhalt nicht manuell lösen. Wer die Gelegenheit hat, sollte vor allem seine Biomüll-Tonne zumindest in der Kälteperiode an einen wärmeren oder windgeschützten Ort aufstellen. „Wir bitten die Bewohner des Landkreises bei dieser besonderen Witterungslage um Mithilfe und Verständnis, so lässt sich Unmut und Ärger auf allen Seiten am besten vermeiden“, appelliert Geschäftsführer Kreis. Wurden Tonnen nicht komplett geleert, weil Kunden keine Vorkehrungen getroffen haben, besteht laut ZAW-Satzung kein Anspruch auf erneute Leerung.