Presse-Archiv 2019

Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung: Ober-Ramstadt, Otzberg und Groß-Bieberau – Hohe Zuschüsse für den ländlichen Raum

10.04.2019

Darmstadt-Dieburg – Den ländlichen Raum in Hessen und auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg als Lebensraum attraktiv zu gestalten, ist das wesentliche Ziel der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung.  Um dieses Ziel umzusetzen, stehen ab 2019  deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung und die Förderkonditionen für Investitionen im ländlichen Raum werden deutlich verbessert. Die Richtlinienanpassung wird aktuell vom zuständigen Ministerium ausgearbeitet, aber die Eckdaten der Förderung sind bereits bekannt.

Private Bauherren profitieren von den höheren Zuschüssen

Wenn es um bauliche Investitionen ab einer Höhe von 10.000 Euro für Umbau, Sanierung  oder Neubauten im festgelegten Fördergebiet  geht, können private Eigentümer jetzt eine Förderung von 35 Prozent der Nettokosten pro Objekt beziehungsweise eine Maximalförderung von 45.000 Euro, bei Einzelkulturdenkmälern sogar bis zu 60.000 Euro erhalten. Auch der städtebaulich verträgliche Rückbau von Gebäuden und Grundstücken kann bezuschusst werden. Neu ist, dass für Umnutzungen von ehemals landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden in bis zu drei  (Miet-)Wohneinheiten ein Zuschuss von maximal 200.000 Euro gewährt werden kann. Und die Umgestaltung von privaten Hof- und Freiflächen ist wieder in die Förderung aufgenommen worden.

Verbesserungen auch für Kommunen

Auch für Kommunen wird es im Dorfentwicklungsprogramm verschiedene finanzielle Anreize für eine nachhaltige Innenentwicklung geben. So kann die Unterstützung im Dorfentwicklungsprozess durch ein erfahrenes Fachbüro ab der Richtlinienänderung mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert werden.  Das entlastet die Städte und Gemeinden, zum Beispiel bei der Projektentwicklung oder bei der Bürgerbeteiligung.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen nicht vor dem Erhalt der schriftlichen Bewilligung angefangen werden dürfen. Interessierte Eigentümer können sich bei der Dorf- und Regionalentwicklung unter Telefon 06151/881-2108 oder per E-Mail dere@remove.this.ladadi.de informieren.

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