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Übergabe eines Maßnahmenpapiers an Minister Manfred Pentz

Revisionsamtsleiter in Hessen setzen sich für Entbürokratisierung ein

27.02.2025

(c) Landkreis Darmstadt-Dieburg I v.l.n.r.: Minister Manfred Pentz, Hans-Dieter Wieden (Revisionsamtsleiter Stadt Frankfurt am Main), Andreas Herbert (Revisionsamtsleiter Stadt Dreieich), Dorte Meyer-Marquardt (Fachbereichsleitung Dorf- und Regionalentwicklung Landkreis Darmstadt-Dieburg)), Christian Vettel (Revisionsamtsleiter Kreis Bergstraße), Gabriele Kottenhoff (Revisionsamtsleiterin Stadt Rüsselsheim) und Patrick Nickel (Revisionsamtsleiter Landkreis Darmstadt-Dieburg)

Darmstadt-Dieburg. Die hessischen Revisionsamtsleiter haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Verwaltungsprozesse in Kommunen vereinfacht werden können. Ihr Ziel: weniger Bürokratie, mehr Effizienz und schnellere Verfahren. Der Vorstand der Revisionsamtsleiter unter Vorsitz von Patrick Nickel hat dazu konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet und dem hessischen Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, Manfred Pentz, im Rahmen eines Treffens im Kreishaus Darmstadt übergeben.

„Hessen ist das erste Bundesland, das einen eigenen Minister für Entbürokratisierung hat. Damit setzen wir ein starkes Zeichen, dass wir es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen. Unser Ziel ist es, Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar zu vereinfachen“, betonte Minister Pentz. Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über den neu eingerichteten Bürokratiemelder Hindernisse und überflüssige Regelungen melden. Bislang sind mehr als 700 Meldungen eingegangen, die wertvolle Hinweise für zukünftige Reformen liefern. „Die Revisionsamtsleiter leisten mit ihren Vorschlägen einen wichtigen Beitrag, um Verwaltungsabläufe praxisnah zu verbessern. Diese Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Praxis ist essenziell, um spürbare Erleichterungen zu erreichen“, so Pentz weiter.

Die Revisionsamtsleiter haben im Gespräch mit Minister Pentz nicht nur auf die Herausforderungen der aktuellen Verwaltungsstrukturen hingewiesen, sondern auch praxisnahe Lösungen vorgeschlagen. Ein zentrales Anliegen ist die Vereinfachung von Förderverfahren, da die derzeitigen Abläufe für Kommunen mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden sind. „Jeder Förderantrag durchläuft zahlreiche Prüfungsinstanzen, bevor er bewilligt wird. Das kostet Zeit und bindet personelle Ressourcen“, erklärte Patrick Nickel, Revisionsamtsleiter des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Um dies zu ändern, schlagen die Revisionsamtsleiter vor, Förderprogramme stärker zu standardisieren und Pauschalförderungen anstelle kleinteiliger Einzelförderungen einzuführen. Besonders für kleinere Förderbeträge unter 100.000 Euro könnte dies einen enormen Zeitgewinn bedeuten.

Auch das Vergaberecht steht im Fokus der Reformvorschläge. Die Vielzahl an Vorschriften mache es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwer, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Die Revisionsamtsleiter fordern daher eine Vereinfachung der Vergaberegeln, um gleichzeitig die Wirtschaft zu stärken. „Es geht uns nicht um weniger Kontrolle, sondern um gezieltere und effizientere Verfahren“, so Nickel weiter. „Wenn wir Bürokratie abbauen, profitieren nicht nur die Verwaltungen, sondern vor allem die Bürgerinnen und Bürger, für die diese Prozesse am Ende gedacht sind.“

Die hessischen Revisionsamtsleiter fordern des Weiteren eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen im Gemeindehaushaltsrecht, um primär kleineren Kommunen die Verwaltungsarbeit zu erleichtern. Aktuell schreibt das Gemeindehaushaltsrecht einheitliche Regelungen für alle Kommunen vor, unabhängig von ihrer Größe. Dies bedeutet, dass kleine Gemeinden denselben bürokratischen Anforderungen unterliegen wie große Städte. Ein Beispiel verdeutlicht die Diskrepanz: Während Frankfurt am Main als größte Stadt Hessens über 750.000 Einwohner zählt, hat die kleinste Gemeinde in Hessen (Weißenborn) lediglich etwa 1.000 Einwohner. Trotz dieser erheblichen Unterschiede sind beide verpflichtet, identische haushaltsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Die Revisionsamtsleiter schlagen daher vor, das Gemeindehaushaltsrecht zu differenzieren und an die Größe der Kommunen anzupassen. Dies könnte durch die Einführung von Größenklassen erfolgen, die es kleineren Gemeinden ermöglichen, vereinfachte Verfahren anzuwenden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern, ohne die notwendige Kontrolle zu vernachlässigen.

„Es ist essenziell, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die realen Gegebenheiten vor Ort anpassen. Nur so können wir sicherstellen, dass auch kleinere Kommunen handlungsfähig bleiben und ihre Ressourcen optimal einsetzen können“, betont Nickel.

Mit der Übergabe des Maßnahmenpapiers an Minister Pentz setzen die Revisionsamtsleiter in Hessen ein deutliches Zeichen für einen konstruktiven Dialog und praxisnahe Lösungen im Sinne eines modernen, effizienten Verwaltungshandelns. Die Vorschläge werden nun im Ministerium geprüft und fließen in die laufenden Entbürokratisierungsmaßnahmen ein.

as

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