Presse-Archiv 2022

Maskenpflicht in den Kreishäusern fällt zum 25. Mai

20.05.2022

Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai fällt die Maskenpflicht in den Kreishäusern und allen Außenstellen der Kreisverwaltung. Diese galt in den zurückliegenden zwei Jahren für Bedienstete und Besuchende gleichermaßen. „Selbstverständlich behält die Maske ihren Wert“, betont Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Speziell in räumlichen Situationen, in denen ein Abstandhalten nur schlecht möglich ist, bleibt sie eine klare Empfehlung.“

Der Empfang in den Kreishäusern stellt Masken zur Verfügung, sollte diese von Besuchenden gewünscht aber nicht zur Hand sein. Zudem können sich Gäste jederzeit an ihre Ansprechpersonen wenden: Diese informieren über Öffnungszeiten, Möglichkeiten der Terminvergabe und der digitalen oder analogen Zusammenarbeit mit der LaDaDi Kreisverwaltung. Sprechzeiten und Erreichbarkeiten sind im Netz vermerkt

„Wieviel Nähe ist notwendig, vernünftig oder akzeptabel? Nach den letzten beiden Jahren beantworten viele von uns diese Frage sicher völlig unterschiedlich“, so Schellhaas weiter. „Lassen Sie uns sensibel miteinander umgehen und mit Augenmaß handeln, um nicht aufs Spiel zu setzen, was wir gemeinsam erreicht haben.“

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