Presse-Archiv 2023

Sozialstiftung des Landkreises

45.000 Euro warten auf ihre Ausschüttung

11.07.2024

Darmstadt-Dieburg. Eine Woche der Psychiatrie, ein AIDS-Präventions-Projekt, Gewaltpräventionsprojekte, Genesungsaufenthalte von Tschernobylkindern im Kreisjugendheim Ernsthofen, ein Jugendkulturfestival oder Unterstützung der Mittagsverpflegung an Schulen: Aus Mitteln der 1999 gegründeten Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurden bereits schon einige Projekte gefördert. „Wir haben bereits schon viel Gutes getan, und das wollen wir natürlich auch weiterhin“, sagt Landrat Klaus Peter Schellhaas, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Stiftung ist. Für die nächste Sitzung des Stiftungsrats am 9. September liegen aber bislang nur wenige Anträge vor. Dabei warten rund 45.000 Euro darauf, ausgeschüttet zu werden. „Wichtig ist allerdings, dass die Vereinbarkeit mit dem Stiftungszweck gegeben ist“, sagt die Kreisbeigeordnete Christel Sprößler als stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Gesundheitsamtes und Maßnahmen der Jugendhilfe sowie der sozialen Sicherung. Im Bereich des Gesundheitsamtes wird die öffentliche Gesundheitspflege als freiwillige Leistungen, die keine Pflichtaufgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind, gefördert. Im Rahmen der sozialen Sicherung wird der Bereich der „Hilfe zur Arbeit“ nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes gefördert. Die Hilfe zur Arbeit soll die Betroffenen qualifizieren und sozialpädagogisch integrieren. Die Stiftung fördert Hilfeempfänger etwa zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, das allerdings zeitlich begrenzt. Die Jugendhilfe umfasst den Bereich der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Hierbei sollen alle Maßnahmen, die die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes zur Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zum Ziel haben, durch die Stiftung gefördert werden. Es handelt sich dabei um kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, freizeitpädagogische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und ausreichenden Mittagsverpflegung an Schulen.

„Es kann im Moment davon ausgegangen werden, dass auch in den Folgejahren über entsprechende Mittel verfügt werden kann, so dass auch größere Projekte jahresübergreifend in Betracht kämen“, erklärt die Kreistagsvorsitzende Dagmar Wucherpfennig als Vorsitzende des Stiftungsrats. Dieser entscheidet über die Vergabe der Mittel.

Antragsformulare können unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/sozialstiftung/antraegeprojekte.html heruntergeladen werden. Die Anträge müssen bis zum 9. August vorliegen, um in der nächsten Sitzung des Stiftungsrats behandelt zu werden.

tb

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