Presse-Archiv 2023

Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine wird zur Sperrzone III und wird ausgeweitet

08.08.2024

Darmstadt-Dieburg. Nachdem im Juli die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem schweinehaltenden Betrieb im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen wurde, hatte der Landkreis Darmstadt-Dieburg am 22. Juli eine Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb ausgewiesen sowie eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen erlassen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu wird nun aufgehoben, da es mittlerweile mehrere Betriebe im Kreis Groß-Gerau gibt, die von der ASP betroffen sind. Damit einhergehend hat sich der Radius der Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine, die nunmehr Sperrzone III heißt, vergrößert. In dieser Zone liegen die Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Mühltal in Teilen, Ober-Ramstadt in Teilen, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim in Teilen und Weiterstadt.

Eine Allgemeinverfügung für die Sperrzone III tritt morgen, 9. August 2024, in Kraft. Die Maßnahmen, die in der Allgemeinverfügung festgehalten sind, gelten für alle gewerbsmäßigen und privaten Schweinehalter, die sich in der Sperrzone III befinden. Die Regeln und Maßnahmen der Sperrzone II bleiben von der Allgemeinverfügung zur Sperrzone III unberührt und gelten auch im Gebiet der Sperrzone III.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung gibt es im Internet unter https://www.ladadi.de/asp

as

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