Bauantrag - Bebauungsplan
Um einmal zu verdeutlichen, wie die verschiedenen Ebenen zusammen arbeiten, bietet sich das Thema Bauantrag an. Viele Menschen wundern sich, warum dieses Antragsverfahren so lange dauert und wer da alles mit zu reden hat. In der Tat ist das eine komplizierte Angelegenheit.
Als Grundlage für eine Baugenehmigung dient zunächst der Flächennutzungsplan. Der wird von der Stadt/Gemeinde erstellt und muss vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Er umfasst das gesamte Gebiet der jeweiligen Stadt/Gemeinde (Wohngebiete, Wälder, Äcker, Gewerbegebiete, Industriegebiete). Man kann ihn als eine Art "vorbereitenden Bebauungsplan" verstehen. Er hat zwar noch keine Rechtskraft, gibt den Behörden jedoch schon verbindliche Hinweise für die Aufstellung von Bebauungsplänen und der Genehmigung von Vorhaben.
Aus diesem Flächennutzungsplan entwickeln die Städte/Gemeinden dann wiederum die Bebauungspläne. Diese gelten für einzelne Gebiete der Stadt/Gemeinde: Ortsteile, Straßenzüge oder Baugebiete. Darin ist konkret für jedes Grundstück geregelt, was zulässig ist und was nicht. Etwa die Größe der Baufenster (die Bereiche eines Grundstücks, auf die gebaut werden darf), der Abstand zur Straße und die Höhe der Gebäude. Hierauf hat die Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung Einfluss. Sie kann für jeden Bebauungsplan Regeln festsetzen.
Wie läuft die Aufstellung eines Bebauungsplans ab?
Die Stadt/Gemeinde beschließt zunächst, einen Bebauungsplan für ein bestimmtes Gebiet zu erlassen. Dieser "Aufstellungsbeschluss" wird öffentlich bekannt gegeben. Es werden alle relevanten Belange ermittelt. Diese sind unter anderem: allgemeine Aufforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Umweltschutz, Denkmalschutz, Belange der Wirtschaft, und viele mehr. Dazu werden natürlich die Öffentlichkeit und verschiedenste Behörden beteiligt.
Dann gibt es eine Abwägung dieser Belange durch die Gremien der Stadt/Gemeinde. Die Verwaltung entwickelt einen Entwurf, mit dem sich die Stadtverordneten/Gemeindevertreter befassen und die unterschiedlichen Positionen abwägen. Sie beschließen den Entwurf, der mit Begründung öffentlich ausgelegt wird. Diesen Entwurf kann sich dann jeder im Rathaus ansehen.
Zu einem Entwurf gehen meist viele Stellungnahmen ein. Nach Abwägung aller Stellungnahmen wird der Entwurf abschließend von der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung beschlossen.
Was passiert mit meinem Bauantrag?
Der Bauantrag wird beim Landratsamt eingereicht und von der Baubehörde bearbeitet. Die Baubehörde entscheidet zum einen über bauordnungsrechtliche Fragen. Bei diesen geht es vor allem um die Sicherheit und die Gefahrenabwehr (während Errichtung, Bestand und Nutzung des Baus). Zum anderen prüft sie die bauplanungsrechtlichen Aspekte, also die Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan.
Außerdem fordert die Baubehörde die Gemeinde dazu auf, ihr Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu geben. Die Gemeinde gibt eine bauplanungsrechtliche Stellungnahme ab. Dabei ist vor allem wichtig, dass die Gemeinde die Erschließung des Grundstücks sicherstellen kann. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen geben - sie darf es nur verweigern, wenn es rechtmäßige Gründe dafür gibt. Ansonsten kann ihr die Baubehörde widersprechen.
Haben Baubehörde und Gemeinde keine Einwände gegen das Bauvorhaben, so wird die Baugenehmigung durch die Baubehörde des Landkreises erteilt.
Die Informationen auf dieser Seite stellen eine beispielhafte Beschreibung zur grundlegenden Information dar und haben keine Rechtsverbindlichkeit.