Gefahrgutüberwachung
Die Gefahrgutüberwachung ist eine wichtige Aufgabe, um jederzeit die Sicherheit der Bevölkerung beim Transport von gefährlichen Gütern sicherstellen zu können:
- Identifizierung der Unternehmen und Betriebe, welche gefahrgutrechtliche Vorschriften zu beachten haben.
- Kontrolle der Unternehmen und Betriebe gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz
- Feststellung der Beteiligungen an der Beförderung gefährlicher Güter,
- Überprüfung der Pflichten und Verantwortlichkeiten der einzelnen
Beteiligten an der Beförderung gefährlicher Güter,
- Kontrollen im Warenein- und ausgang von gefährlichen Gütern,
- Überprüfung der Beachtung der Vorschriften für die Sicherung. - Fahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum und Betrieben (in Zusammenarbeit mit der Polizei)
- Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
(Verfügungen, Gebühren-, Verwarnungs- und Ordnungswidrigkeitsbescheide. - Ausstellung von Fahrwegsbestimmungen gemäß § 35 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Weitere Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter.
Ansprechpartner: Herr Jährling, m.jaehrling@ bk.ladadi.de, Telefon: 06071 / 9639-18