Katastrophenschutz

Was bedeutet eigentlich "Katastrophe"?

"Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind."

Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung ist als Untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für alle vorbereitenden und abwehrenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten.

Organisation der Katastrophenabwehrleitung

Dem Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) des Landkreises Darmstadt-Dieburg gehören Mitglieder der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe sowie Mitarbeiter des Landkreises an. Zur Zeit besteht der KatS-Stab aus 21 Personen, die sich zur Aus- und Fortbildung mehrmals im Jahr treffen. Im Bedarfsfall können weitere Personen aus bestimmten Fachgebieten (z. Bsp. Polizei, Chemie, Bundeswehr, usw.) zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Aufgestellte Einheiten und Einrichtungen

Führung

1 Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) der Landkreisverwaltung,

1 Führungsgruppe Technische Einsatzleitung (FüGrTEL) der Landkreisverwaltung;

Information und Kommunikation

1 Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zt) der Feuerwehr,

1 Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gr) der Feuerwehr;

Brandschutz, Allgemeine Hilfe

23 Löschzüge (LZ) der Feuerwehr;

Gefahrstoff-ABC

1 Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABCMZt),

1 Gefahrstoff-ABC-Mess-Gruppe (GABCMGr) der Feuerwehr,

1 Gefahrstoff-ABC-Zug (GABCZ),

1 Gefahrstoff-Dekontaminationszug (GDekonZ) der Feuerwehr,

1 Gefahrstoff-ABC-Mess-Trupp (GABCMTr)M;

Bereich Sanitätswesen

3 Sanitätszüge (SZ) bzw. 0,5 Medizinische Task Force (MTF) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Johanniter-Unfallhilfe (JUH);

Betreuung

2 Betreuungszüge (BtZ) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Johanniter-Unfallhilfe (JUH),

2 Betreuungsstellen (BtSt) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Johanniter-Unfallhilfe (JUH),

1 Kreisauskunftsbüro (KAB) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK);

 Bergung und Instandsetzung

3 Technische Züge (TZ) des Technischen Hilfswerkes (THW).

 

Die Stellung des Personals und der Ausrüstung obliegt den Organisationen, die hierbei aber durch Mittel des Bundes, des Landes Hessen sowie des Landkreises unterstützt werden.

Ausbildung der Helfer/-innen sowie Katastrophenschutzübungen

Die Ausbildung der Helferinnen und Helfer wird zum größten Teil auf Standortebene durch die Trägerorganisationen durchgeführt. Diese Ausbildung ist der Unteren Katastrophenschutzbehörde durch die Vorlage von zu genehmigenden Dienstplänen nachzuweisen und wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Weitergehende Ausbildung wird durch Lehrgänge auf Kreis-, Landes- und Bundesebene durchgeführt. Zur Überprüfung des Ausbildungsstandes der Einheiten und Einrichtungen in der Praxis werden durch den Landkreis jährlich mindestens 2 große Übungen vorbereitet und durchgeführt.

Aufstellung von Katastrophenschutzplänen

Als organisatorische Grundlage für eine wirksame Katastrophenabwehr ist die Aufstellung des Katastrophenschutzplanes unerläßlich. Dieser ist mit den Nachbarkreisen abgestimmt und wird jährlich fortgeschrieben bzw. aktualisiert. Der ständigen Aktualisierung unterliegt der Alarmplan für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes.

Für bestimmte Ereignisse gibt es zusätzlich u.a. folgende Sonderpläne:

  • Kerntechnischer Störfall im KKW Biblis;
  • Aufbau und Betrieb einer Notfallstation; 
  • Alarmplan "Pockenimpfung";
  • Alarmplan "Maul- und Klauenseuche";
  • Alarmplan "Milzbrand";
  • Alarmplan "Vogelgrippe";
  • Alarm- und Einsatzplan "Lohbertunnel Mühltal";
  • Einsatzkalender "Überörtliche Katastrophenhilfe"