Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf die Klassen D1, D1E, D, DE (Bus)
Für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis reichen Sie bitte postalisch folgende Unterlagen ein:
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Polizeiliches Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
- Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
§ 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung - Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
§ 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung - Original betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die physische Leistungsfähigkeit § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Original Bescheinigung über die Schulung in Erste Hilfe (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, wenn der Nachweis über Erste Hilfe nicht bereits vorgelegen hat oder wenn nicht im Besitz der Klasse 2 oder Klasse CE)
- Angabe der Fahrschule
- Ggf. Unterlagen für Berufskraftfahrer (s. Hinweise)
Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum Sie einen Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt haben. Nach § 17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen.
Bearbeitungszeit:
- i. d. R. 10-12 Wochen
- für Berufskraftfahrer*innen i.d.R. 6-8 Wochen
(in Notfällen wenden Sie sich bitte per Email an uns unter Fahrerlaubnisbehoerde(at)ladadi.de)
Kosten:
- Erweiterung: 43,90 Euro
- bei zusätzlicher Ausstellung eines FQNs für Berufskraftfahrer: +32,50 Euro
Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei.
Hinweise:
Frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann die Fahrerlaubnis für das Führen von Bussen (D-Klassen) beantragt werden.
Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.
Soweit Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, sind die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) zu beachten.
*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.