Sie möchten die Auflage "Tragen einer Sehhilfe" aus dem Führerschein streichen lassen?
In diesem Fall muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.
Dafür reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
- Kopie eines g ültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
§ 12 und Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung - 1 biometrisches Lichtbild
- Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
Für Inhaber*innen der Fahrerlaubnis Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten besondere Bestimmungen, die bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen sind.
Bearbeitungszeit:
- i. d. R. 10 - 12 Wochen
Kosten:
- Umtausch Papierführerschein in EU-Kartenführerschein: 25,30 Euro
- Umtausch EU-Kartenführerschein in neuen EU-Kartenführerschein: 29,30 Euro
Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei Abholung des neuen Kartenführerscheins.
*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.
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