Zulassung eines Importfahrzeuges

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis des*der künftigen Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in  
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten 
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zollbescheinigung (sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden)
  • Fahrzeugdokumente und COC-Bescheinigung/EU-Übereinstimmungsbescheinigung (bei nicht typgenehmigten Fahrzeugen ist eine Vollabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich)
  • bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen, die nicht älter als sechs Monate alt sind, ist eine Rechnung vorzulegen
  • das Fahrzeug muss vor Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Zulassungsbehörde vorgefahren werden (sollte das Fahrzeug aus einem anderen Land außerhalb der EU importiert werden) -bitte überprüfen Sie wo die eingeschlagene Fahrzeug-Ident.-Nr. steht-
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)

Hinweis: 

Die Betriebserlaubnis für nicht typgenehmigte Fahrzeuge (bei denen ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV erstellt wurde) muss vor der Zulassung durch die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erteilt werden.

Antrag und weitere Informationen

 

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