Aufgaben zur Tiergesundheit und Tierseuchenvorsorge
- Überwachung der Tiergesundheit
- Vorsorge von Tierseuchen, die zwischen Wildtieren und Nutztieren übertragen werden oder auf den Menschen übertragbar sind
- Regelung der Entsorgung tierischer Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung
- Tierarzneimittelüberwachung
Vorbeugen, Erkennen und Bekämpfen von Tierseuchen
Im Fokus stehen Tierseuchen, die zwischen Nutztieren und Wildtieren übertragen werden können.
- Vogelgrippe/ Geflügelpest
- Bovine Virusdiarrhoe
- Afrikanische Schweinepest
- Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern (die Verfügung wurde aufgehoben)
Allgemeine Informationen zu Tierseuchen erhalten Sie beim Friedrich-Löffler-Institut
und beim HMLU
Gesundheitsbescheinigung für Tiere - Reisen und Tiertransporte
Reisen mit Haustieren
Für einige Länder der EU und für viele Länder außerhalb der EU wird bei Einreise mit einem Haustier eine amtstierärztliche Untersuchung und eine Gesundheitsbescheinigung verlangt.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Reise bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen.
Den Antrag für die Gesundheitsbescheinigung können Sie ab sofort online ausfüllen. Sie erhalten eine ausführliche Erläuterung der Vorgehensweise und eine Übersicht über die benötigten Unterlagen. Bei der Antragstellung werden Sie Schritt für Schritt begleitet. Beachten Sie, dass es keine Zwischenspeichermöglichkeit gibt. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden.
Sollten Sie keinen Zugang zur digitalen Meldung haben, schicken wir Ihnen auch das Formular zu.
Nach Zusendung der Unterlagen vereinbaren Sie einen Termin, an dem Sie das Tier dem Amtstierarzt vorführen. Bringen Sie bitte den Impfausweis des Tieres mit. Dieser Termin muss innerhalb 14 Tagen vor der Reise sein.
Hier geht es zum online Antrag
Tiertransporte von Nutztieren
Die Meldungen für registrierte Tierhalter bzw. gewerblichen Tiertransport erfolgt über das EU System "traces" ( TRAde Control and Expert System)
Informationen zur Gesundheit von Haustieren
Meldung einer Tierhaltung
Die Haltung von bestimmten Tierarten ist aus Gründen der Tierseuchenvorsorge meldepflichtig. Dies gilt unabhängig von der Art der Nutzung, ob landwirtschaftliche Haltung oder private Hobbyhaltung. Für die Meldung verantwortlich ist die Tierhalterin oder der Tierhalter, die/ der ein Tier hält oder betreut. Es betrifft die folgenden Tierarten:
- Bienen
- Equiden (Pferde, Esel)
- Fische (Nutzfische)
- Gatterwild und Kameliden (Lama, Alpaka ...)
- Geflügel
- Rinder
- Schafe
- Schweine
- Ziegen
Ab sofort können Sie die Tiermeldung online durchführen. Sie erhalten zunächst eine ausführliche Erläuterung der Vorgehensweise und eine Übersicht über die benötigten Unterlagen für die Antragstellung. Beim Ausfüllen des Formulars werden Sie Schritt für Schritt begleitet. Beachten Sie, dass es keine Zwischenspeichermöglichkeit gibt. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden.
Es besteht die Möglichkeit über ein "Nutzerkonto Bund ID" die Anträge zu stellen. Sie können jeden Antrag aber auch ohne die Einrichtung dieses Nutzerkontos bearbeiten! Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail Adresse!
Hier geht es zum online Formular
Sollten Sie keinen Zugang zur digitalen Meldung haben, schicken wir Ihnen auch das Formular zu.
Informationen zur Bienenhaltung
Insbesondere neue Imkerinnen und Imker finden hier alle wichtigen Informationen und Vorschriften zur Bienenhaltung.
Honigbienen leisten neben Wildbienen einen wichtigen Beitrag für die Bestäubung vieler landwirtschaftlicher Nutzpflanzen und Wildpflanzen. Die Bienenhaltung wird auch von Naturliebhabern als Hobby betrieben.
Bienenvölker sind jedoch anfällig für diverse Bienenkrankheiten, die sich in der Natur dann schnell ausbreiten.
Vor dem Erwerb des ersten Bienenstockes sollten sich Imkerinnen und Imker mit den vielfältigen Aspekten der Bienenhaltung und Honigherstellung befassen. Die örtlichen Imkervereine bieten Ausbildungskurse zur Vorbereitung an. Eine Übersicht der Regelungen finden Sie in einem Merkblatt.
Die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung wird von anerkannten Bienensachverständigen erstellt, die nach intensiver Fortbildung vom Veterinäramt bestellt werden. Eine Liste erhalten Sie im Veterinäramt.
Die Standorte der Bienenvölker sind dem Veterinäramt mit dem Formular Meldung Bienenstände mitzuteilen.
Beim hessischen Bieneninstitut erhalten Sie ebenfalls Informationen und Beratung zur Haltung von Bienen.
Meldung der Bienenstände
Eine Bienenhaltung und die Standorte der Bienenvölker sind dem Veterinäramt mitzuteilen.
Hier finden Sie die Informationen zur Meldung einer Tierhaltung im Online Service, die auch für Bienenvölker vorgeschrieben sind.
Information zur Geflügelhaltung
Nicht nur gewerbliche, auch private Geflügelhaltungen in kleinem Umfang müssen einige gesetzliche Regelungen und Meldepflichtenbeachten. Näheres finden Sie hier.
Meldung einer Geflügelhaltung
In einem Merkblatt zur Meldepflicht sind die wichtigsten Auflagen zusammengestellt.
Sie können die Meldung der Geflügelhaltung online vornehmen.