Aufgaben der Fleischhygiene
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei gewerblichen- und Hausschlachtungen durch amtliche Tierärzte
- Entnahme von Proben im Schlachtbetrieb
- Schulung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen
- Trichinenuntersuchung im hauseigenen akkreditierten Labor
Trichinenuntersuchung
Das Fleisch von allen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, dies sind vor allem Haus- und Wildschweine, muss vor dem Verzehr einer Trichinenuntersuchung zugeführt werden. Erst nach Freigabe darf das Fleisch verzehrt werden. Dies gilt für den Privatverbrauch und die Weitergabe.
Informationen für Jäger und Jägerinnen finden Sie hier
Merkblätter und Formulare
Hier werden in Kürze weitere Informationen bereit gestellt.