Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden. 

Hier finden Sie den Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds.

Hier finden Sie das Formular zur Schussprämie

Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.

Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 10 Uhr, nachmittags auf tel. Anfrage unter 06151 881 1800 (s. Spalte rechts)


Allgemeinverfügungen

Kerngebiet: Gebietsfestlegung und Maßnahmen im Kerngebiet I (09.07.2024) I Kartendarstellung des Kerngebiets I Kartendarstellung des Kerngebiets als interaktive Karte

Sperrzone I (Pufferzone) Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I (27.08.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte

Sperrzone II (vorher Infizierte Zone): Gebietsfestlegung und Maßnahmen in der Sperrzone II (05.08.2024) I Kartendarstellung der Sperrzone II (Der lila umrandete Bereich stellt die Sperrzone II dar. Der grüne Bereich ist die Sperrzone I, die noch nicht in Kraft ist) I Die Kartendarstellung der Sperrzone II als interaktive Karte

Sperrzone III (vorher Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine: Gebietsfestlegung und Maßnahmen für Hausschweine (08.08.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte

Landwirtschaft: Maßnahmen in der Sperrzone II für die Landwirtschaft (22.08.2024) I Online-Formular für die Meldung der durchgeführten Drohnensuche I Bestätigung über die durchgeführte Drohnensuche (Formular für Landwirte zum Verbleib)


Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@remove.this.ladadi.de).

In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Im Waldgebiet der infizierten Zone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.