online-Antragsstellung ab sofort möglich

Viele Anträge können online gestellt und direkt an die Kreisagentur für Beschäftigung übermittelt werden.

-  Neuanträge

-  Weiterbewilligungsanträge

-  Anträge auf einmalige Leistungen wie

  •   Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt-  
  •   Nebenkostennachzahlungen bei Erhalt der Jahresabrechnung
  •   Anträge in Zusammenhang mit einem Umzug, z.B. Umzugskosten  

-  Anträge für Darlehen, z.B. bei Energieschulden, Mietschulden, für die Mietkaution

Auch die Veränderungsmitteilung steht als Online-Service zur Verfügung. 

Bitte wählen Sie nachfolgend den gewünschten Service aus:

 

 

 

 

 Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern und weiterbearbeiten, für eine erfolgreiche Übermittlung an das Jobcenter ist jedoch der Abschluss des Antrags durch entsprechende Bestätigung zwingend notwendig.   

Bei Veränderungsmitteilung und Weiterbewilligungsantrag laden Sie bitte Ihr Ausweisdokument hoch, um Ihre Identität nachzuweisen.  Ihr Ausweisdokument hoch, um Ihre Identität nachzuweisen. 

Wir nehmen nicht an den Online-Services der Bundesagentur für Arbeit „Jobcenter-digital“ teil.
Wenn Sie ein Anliegen haben, nutzen Sie unsere Online-Services auf dieser Seite.

Formulare Bürgergeld - Antrag

Hier gelangen Sie auf die Seiten der Bundesagentur für Arbeit und können sich die Antragsformulare für das Bürgergeld herunter laden.

Anhand unseres Flyers "Informationen zum Antrag auf Bürgergeld" können Sie alle für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenstellen.

Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Thema SGB II finden Sie hier

Vermieterbescheinigung

Hier können Sie sich die VERMIETERBESCHEINIGUNG herunter laden, die vom Vermieter auszufüllen ist.

Fragebogen zur Integration in Arbeit

Hier können Sie sich den  "Fragebogen zur Integration in Arbeit" herunter laden. Diesen füllen Sie bitte für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft über 15 Jahren aus.

Arbeitsgelegenheiten als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt!

Gemeinnützige zusätzliche Arbeitsgelegenheiten im SGB II sollen den Arbeitsuchenden ermöglichen, 

  • berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten oder zu erweitern
  • die Arbeitsmarktchancen zu verbessern und die Integration in das Erwerbsleben zu erleichtern

Weitere Information und Beratung erhalten Sie im Kommunalen Jobcenter der Kreisagentur für Beschäftigung (siehe rechte Infobox).

Antragsformular

Positivliste zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten

Hier finden Sie den FAQ zum Thema Arbeitsgelegenheiten. 

 

 

Informationen und Downloads für Unternehmen

Förderung für Unternehmen, die selbst Personal einstellen

  • Antrag Eingliederungszuschuss/Lohnkostenzuschuss
    (Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice)

Leistungen an Arbeits-/Personalvermittlungsunternehmen

  • Vermittlungsgutschein
    inkl. Leistungsbeschreibung und Bedingungen
    (Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeberservice)

Wegweiser

Der Wegweiser führt durch die einzelnen Angebote der Kreisagentur für Beschäftigung