Fördermöglichkeiten

Welche Fördermöglichkeiten für die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse stehen zur Verfügung?

Die Kreisagentur für Beschäftigung bietet besondere Fördermöglichkeiten für Betriebe an.

Sie möchten eine Bewerberin oder einen Bewerber einstellen, die/der (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die Sie von Ihrer künftigen Mitarbeiterin oder Ihrem künftigen Mitarbeiter erwarten? Ist eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht erforderlich?

Wir können Sie bei Ihrem Vorhaben durch verschiedene Fördermöglichkeiten unterstützen.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu unseren Förderinstrumenten. Bitte beachten Sie, dass diese jeweils auf den Einzelfall abgestimmt werden. Es besteht kein genereller Förderanspruch.

Unsere Fördermöglichkeiten im Überblick:

  • Eingliederungszuschuss
    Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss erhalten. Über die Höhe und Laufzeit des Eingliederungszuschusses wird individuell entschieden. Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen bei behinderten und schwerbehinderten Menschen und bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
  • Arbeitserprobungen / betriebliches Praktikum
    Machen Sie sich ein Bild von Ihrer zukünftigen Mitarbeiterin oder ihrem zukünftigen Mitarbeiter und nutzen Sie die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens.

Beachten Sie dabei, dass die Leistungen regelmäßig vor der Einstellung und/ oder dem Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden müssen. Darüber hinaus handelt es sich bei fast allen Unterstützungen um "Kann"-Leistungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung.

Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot, vereinbaren Sie mit uns einen Termin oder rufen Sie uns einfach an!

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!
Telefon: 06151 - 881 5044

arbeitsmarkt@remove.this.ladadi.de