Fördern und Fordern
Der Grundsatz "Fördern und Fordern" hat zum Ziel, erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachhaltig und dauerhaft in eine existenzsichernde Beschäftigung zu vermitteln.
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des kommunalen Jobcenters stehen als persönliche Ansprechpartner zur Seite. Sie unterstützen bei Fragen rund um die Themen Bewerbungen, Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung und Arbeitsaufnahme.
Gemeinsam wird unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation ein Plan für die nächsten Schritte in Richtung Erwerbstätigkeit entwickelt.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, hieran aktiv mitzuwirken und daran zu arbeiten, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Menschen mit Behinderung in guten Händen
Seit März 2005 besteht eine Fachstelle für Menschen mit Behinderung innerhalb der aktivierenden Hilfe der Kreisagentur für Beschäftigung. Inzwischen arbeiten 6 Mitarbeiterinnen als Fallmanagerinnen in der Fachstelle. Sie kümmern sich um Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 100. Die Fachstelle führt ein auf die Behinderung bezogenes Profiling durch. Großen Wert wird auf den Aufbau von Netzwerken und Kooperationen gelegt.
Durch die Präsenz der Fachstelle und dem aktiven Wirken der Mitarbeiterinnen wird das Thema "Behinderung und Erwerbsleben für ALG II-Bezieher" innerhalb und außerhalb der Kreisagentur für Beschäftigung wahrgenommen. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass durch intensive Beratung und ein auf den Einzelfall bezogenes Profiling eine angemessene Vermittlung in den Arbeitsmarkt möglich wird. Das Prinzip des Fördern und Fordern kann durch die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen adäquat umgesetzt werden. Der ressourcenorientierte Ansatz kommt den Anforderungen der Arbeitsuchenden mit Behinderung entgegen und ermöglicht somit passgenaues Vermitteln.
Rehabilitation im Blickpunkt
Im September 2005 wurde die Fachstelle für Rehabilitation eingerichtet und Ende 2006 in die Aufgabenbereiche Erst- und Wiedereingliederung aufgeteilt. Zwei Fachkräfte decken dieses Aufgabengebiet ab.
Für die Ersteingliederung überwiegend Jugendlicher und junger Erwachsener ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Fachstelle klärt im Vorfeld ob ein Reha-Bedarf bestehen könnte. Die Wiedereingliederung umfasst die Beratung von Langzeitarbeitslosen mit möglichem Reha- Bedarf in schwierigen Lebenssituationen.