Ich bekomme Bürgergeld oder Sozialhilfe
Ja, aber nur nach Prüfung und bei angemessenem Verbrauch. Reichen Sie hierzu Ihre Heizkostenabrechnung bei der zuständigen Sachbearbeitung im Jobcenter bzw. Sozialamt ein.
Das müssen wir prüfen: Beantragen Sie die Kostenübernahme bitte BEVOR Sie den Brennstoff beschaffen. Sie können auch nach dem Kauf die Rechnung einreichen. Wir prüfen die Kostenübernahme im Einzelfall. Es kann aber sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.
In der Regel ja: Bitte reichen Sie das Erhöhungsschreiben bei Jobcenter oder Sozialamt ein.
Nein, weil die Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind. Wenden Sie sich an Ihren Stromanbieter, wenn Sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen können und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Sollte der Stromanbieter eine Ratenzahlung ablehnen, können Sie beim Jobcenter oder beim Sozialamt ein Stromdarlehen beantragen.
Nein, weil die Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind. Hohe Abschlagszahlungen können ein Hinweis darauf sein, dass Sie Stromfresser zu Hause haben. Bitte nutzen Sie die kostenlose Energieberatung. Den mehrsprachigen Flyer finden Sie hier.
Wenn Ihr Stromanbieter eine Ratenzahlung ablehnt, setzen Sie sich sofort mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Jobcenter oder Sozialamt in Verbindung. Wir prüfen, ob eine Übernahme möglich ist, um die Stromsperre abzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass Stromschulden nur darlehensweise vom Jobcenter übernommen werden. Eventuell wird es in Hessen einen Härtefallfonds für Energieschulden geben. Darüber ist jedoch noch nicht abschließend entschieden. Bitte informieren Sie sich hier:
Verbraucherzentrale: Informationen und Beratungsangebote zur Energiekrise
Verbraucherzentrale: Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen
Ich bekomme KEIN Bürgergeld oder Sozialhilfe
Das müssen wir prüfen. Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme. ACHTUNG: Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Müssen Sie Brennstoff beschaffen, stellen Sie den Antrag vor dem Kauf und der Bezahlung.
- Sind Sie erwerbsfähig und brauchen Unterstützung, können Sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen
Kreisagentur für Beschäftigung
Kommunales Jobcenter
64276 Darmstadt
Telefon: 06151 / 881 - 5000
- Sind Sie dauerhaft erwerbsunfähig oder im Rentenalter und brauchen Unterstützung, können Sie Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Soziales und Teilhabe - Existenzsichernde Leistungen
64276 Darmstadt
Telefon: 06151 / 881 - 1205
ACHTUNG, in 2023 gilt: Der Antrag muss spätestens im dritten Monat nach Fälligwerden der Rechnung gestellt werden.
- Sind Sie erwerbsfähig, wenden Sie sich an die
- Sind Sie dauerhaft erwerbsunfähig oder im Rentenalter wenden Sie sich an die
Das müssen wir genauer prüfen.
Kreisagentur für Beschäftigung
Kommunales Jobcenter
64276 Darmstadt
Telefon: 06151 / 881 - 5000
Bitte beachten Sie: Stromschulden können nur darlehensweise vom Jobcenter übernommen werden, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Sie müssen dazu einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Dann können wir prüfen, ob ein Anspruch besteht und ob ggf. eine darlehensweise Übernahme möglich ist.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Soziales und Teilhabe - Existenzsichernde Leistungen
64276 Darmstadt
Telefon: 06151 / 881 - 1205
Es gibt in Hessen einen Härtefallfonds für Energieschulden. Bitte informieren Sie sich hier zu den Voraussetzungen:
Verbraucherzentrale: Hessen: Härtefallfonds EnergieschuldenWeitere Informationen finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale Hessen:
Verbraucherzentrale: Hessen bekämpft EnergiearmutVerbraucherzentrale: Informationen und Beratungsangebote zur Energiekrise
Verbraucherzentrale: Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen
Eine Energieberatung können Sie bei den folgenden Stellen erhalten:
Verbraucherzentrale Hessen
Energie-Einsparberatung
Telefon 0800 / 809 802 400 (MO-DO: 8-18 Uhr, FR 8-16 Uhr)
Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V.
Stromspar-Check
Donaustr. 19
64347 Griesheim
Telefonische Terminvereinbarung
Telefon 069 / 247 515 841 (MO-FR: 9-14 Uhr)
E-Mail: stromsparcheck@initiativearbeit.com
Bauverein AG (falls der Bauverein Darmstadt Ihr Vermieter ist)
Siemensstr. 20
64289 Darmstadt
Telefon 06151 / 281 5444
E-Mail: sozialmanagement@bauvereinag.de
Caritasverband, Diakonisches Werk und Horizont e.V. bieten im Landkreis Darmstadt-Dieburg kostenlose Schuldnerberatung an. Ihr Wohnort bestimmt, welcher Träger für Sie zuständig ist. Weitere Infos finden Sie hier.
Träger | Wohnort | Schuldnerberatung |
---|---|---|
Caritasverband | Erzhausen Griesheim Messel Pfungstadt Weiterstadt |
Caritaszentrum St. Ludwig Wilhelm-Glässing Str. 14-17 64283 Darmstadt Telefon 06151 / 500 280 Beratungsstelle Pfungstadt Fabrikstr. 9 64319 Pfungstadt Telefon 06157 / 917 3019 |
Diakonisches Werk | Alsbach-Hähnlein Bickenbach Fischbachtal Groß-Bieberau Groß-Umstadt Modautal Mühltal Ober-Ramstadt Otzberg Seeheim-Jugenheim |
Beratungsstelle Groß-Umstadt Am Darmstädter Schloss 2 64823 Groß-Umstadt Telefon 06078 / 782 3424 Mobil 0160 / 2704440 Beratungsstelle Darmstadt Kiesstr. 14 64283 Darmstadt Mobil 0160 / 2704440 |
Horizont e.V. | Babenhausen Dieburg Eppertshausen Groß-Zimmern Münster Reinheim Roßdorf Schaafheim |
Ambulante Beratungsstelle Groß-Umstädter Str. 16 64807 Dieburg Telefon 06071 / 200 901 |
Verbraucherzentrale Hessen | Alle in Hessen | Beratung ausschließlich für Energieschulden Telefon 06142 / 941 9010 Mo, Di, Do, FR 9-13 Uhr Mi 9-17 Uhr |
Wenden Sie sich unbedingt an die
Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Telefon 06151 / 302 880
Notfall-Telefon (24h) 06151 / 9262 50
Falls Sie bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, informieren Sie auch Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Weitere Infos zur Fachstelle für Wohnungsnotfälle