Ich bekomme Bürgergeld oder Sozialhilfe

Ja, aber nur nach Prüfung und bei angemessenem Verbrauch. Reichen Sie hierzu Ihre Heizkostenabrechnung bei der zuständigen Sachbearbeitung im Jobcenter bzw. Sozialamt ein.

    Das müssen wir prüfen: Beantragen Sie die Kostenübernahme bitte BEVOR Sie den Brennstoff beschaffen. Sie können auch nach dem Kauf die Rechnung einreichen. Wir prüfen die Kostenübernahme im Einzelfall. Es kann aber sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.

In der Regel ja: Bitte reichen Sie das Erhöhungsschreiben bei Jobcenter oder Sozialamt ein.

Nein, weil die Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind. Wenden Sie sich an Ihren Stromanbieter, wenn Sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen können und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Sollte der Stromanbieter eine Ratenzahlung ablehnen, können Sie beim Jobcenter oder beim Sozialamt ein Stromdarlehen beantragen.

Nein, weil die Stromkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen sind. Hohe Abschlagszahlungen können ein Hinweis darauf sein, dass Sie Stromfresser zu Hause haben. Bitte nutzen Sie die kostenlose Energieberatung. Den mehrsprachigen Flyer finden Sie hier.

Wenn Ihr Stromanbieter eine Ratenzahlung ablehnt, setzen Sie sich sofort mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Jobcenter oder Sozialamt in Verbindung. Wir prüfen, ob eine Übernahme möglich ist, um die Stromsperre abzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass Stromschulden nur darlehensweise vom Jobcenter übernommen werden. Eventuell wird es in Hessen einen Härtefallfonds für Energieschulden geben. Darüber ist jedoch noch nicht abschließend entschieden. Bitte informieren Sie sich hier:

Verbraucherzentrale: Hessen bekämpft Energiearmut
Verbraucherzentrale: Informationen und Beratungsangebote zur Energiekrise
Verbraucherzentrale: Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen

Ich bekomme KEIN Bürgergeld oder Sozialhilfe

Das müssen wir prüfen. Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme. ACHTUNG: Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung fällig ist. Müssen Sie Brennstoff beschaffen, stellen Sie den Antrag vor dem Kauf und der Bezahlung.

  • Sind Sie erwerbsfähig und brauchen Unterstützung, können Sie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen

  • Kreisagentur für Beschäftigung
    Kommunales Jobcenter
    64276 Darmstadt
    Telefon: 06151 / 881 - 5000

    Anträge und weitere Infos zum Bürgergeld
  • Sind Sie dauerhaft erwerbsunfähig oder im Rentenalter und brauchen Unterstützung, können Sie Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen.

  • Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
    Soziales und Teilhabe - Existenzsichernde Leistungen
    64276 Darmstadt
    Telefon: 06151 / 881 - 1205

    Anträge und weitere Infos zur Sozialhilfe

ACHTUNG, in 2023 gilt: Der Antrag muss spätestens im dritten Monat nach Fälligwerden der Rechnung gestellt werden.

Eine Energieberatung können Sie bei den folgenden Stellen erhalten:

Verbraucherzentrale Hessen
Energie-Einsparberatung
Telefon 0800 / 809 802 400 (MO-DO: 8-18 Uhr, FR 8-16 Uhr)

Initiative Arbeit im Bistum Mainz e.V.
Stromspar-Check
Donaustr. 19
64347 Griesheim
Telefonische Terminvereinbarung
Telefon 069 / 247 515 841 (MO-FR: 9-14 Uhr)
E-Mail: stromsparcheck@initiativearbeit.com

Bauverein AG (falls der Bauverein Darmstadt Ihr Vermieter ist)
Siemensstr. 20
64289 Darmstadt
Telefon 06151 / 281 5444
E-Mail: sozialmanagement@bauvereinag.de

Caritasverband, Diakonisches Werk und Horizont e.V. bieten im Landkreis Darmstadt-Dieburg kostenlose Schuldnerberatung an. Ihr Wohnort bestimmt, welcher Träger für Sie zuständig ist. Weitere Infos finden Sie hier.

Träger Wohnort Schuldnerberatung
Caritasverband Erzhausen
Griesheim
Messel
Pfungstadt
Weiterstadt
Caritaszentrum St. Ludwig
Wilhelm-Glässing Str. 14-17
64283 Darmstadt
Telefon 06151 / 500 280

Beratungsstelle Pfungstadt
Fabrikstr. 9
64319 Pfungstadt
Telefon 06157 / 917 3019
Diakonisches Werk Alsbach-Hähnlein
Bickenbach
Fischbachtal
Groß-Bieberau
Groß-Umstadt
Modautal
Mühltal
Ober-Ramstadt
Otzberg
Seeheim-Jugenheim
Beratungsstelle Groß-Umstadt
Am Darmstädter Schloss 2
64823 Groß-Umstadt
Telefon 06078 / 782 3424
Mobil 0160 / 2704440

Beratungsstelle Darmstadt
Kiesstr. 14
64283 Darmstadt
Mobil 0160 / 2704440
Horizont e.V. Babenhausen
Dieburg
Eppertshausen
Groß-Zimmern
Münster
Reinheim
Roßdorf
Schaafheim
Ambulante Beratungsstelle
Groß-Umstädter Str. 16
64807 Dieburg
Telefon 06071 / 200 901
Verbraucherzentrale Hessen Alle in Hessen Beratung ausschließlich für Energieschulden
Telefon 06142 / 941 9010
Mo, Di, Do, FR 9-13 Uhr
Mi 9-17 Uhr

Wenden Sie sich unbedingt an die

Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Telefon 06151 / 302 880
Notfall-Telefon (24h) 06151 / 9262 50

Falls Sie bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, informieren Sie auch Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Weitere Infos zur Fachstelle für Wohnungsnotfälle